Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und MAS in Spiritualität an ... (415.624)
Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und MAS in Spiritualität an ... (415.624)
Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und MAS in Spiritualität an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich
1 CAS, DAS und MAS in Spiritualität
415.624
1. 7. 10 - 69 Verordnung über die Weiterbildungsst udiengänge CAS, DAS und MAS in Spiritualität an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich (vom 8. März 2010)
1 Der Universitätsrat beschliesst: I. Grundlagen
Anwendungs
-
bereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die Durchführung und die Organi sation der Weiterbil dungsstudiengänge CAS, DAS und MAS in Spiri tualität an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich. Die Studiengangdirektion erlässt ausführende Bestimmungen.
Trägerschaft
§ 2.
1 Die Trägerschaft obliegt der Theologischen Fakultät der Universität Zürich.
2 Der Studiengang wird in Koopera tion mit der kirchlichen Stelle a+w (Aus- und Weiterbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer) durch geführt. Diese Zusammenarbeit wird in der Kooperationsvereinbarung vom 17. Januar 2007 zwischen der Universität Zürich und a+w gere gelt.
Verliehene Titel
und Abschlüsse
§ 3.
1 Die Theologische Fakultät der Universität Zürich verleiht folgende Abschlüsse bzw. Titel als Ausweise über erfolgreich abgeschlos sene Studiengänge: a. Certificate of Advanced Studies UZH in Spiritualität (CAS, 15 ECTS), b. Diploma of Advanced Studies UZH in Spiritualität (DAS, 40 ECTS), c. Master of Advanced Studies UZH in Spiritualität (MAS, 60 ECTS).
2 Die Erzielung mehrerer Abschlüsse bzw. Titel, welche auf den selben Kreditpunkten beruhen, ist ni cht möglich. Beim Erwerb eines DAS oder MAS wird das zuvor ausges tellte Zertifikat oder Diplom aberkannt. Allfällige bereits au sgestellte Abschl ussdokumente wer den eingezogen.