Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und MAS in Bibliotheks- und ... (415.623)
Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und MAS in Bibliotheks- und ... (415.623)
Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und MAS in Bibliotheks- und Informationswissenschaft an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich
1 CAS, DAS und MAS in Bibliotheks- und Informationswissenschaft
415.623 Verordnung über die Weiterbildungsst udiengänge CAS, DAS und MAS in Bibliotheks- und Informationswissenschaft an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (vom 7. April 2015)
1 ,
2 Der Universitätsrat beschliesst: I. Grundlagen
Anwendungs
-
bereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die Durchführung und die Organi sation der Weiterbildungsstudiengä nge CAS, DAS und MAS in Biblio theks- und Informationswissenscha ft an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich. Der Lenkung sausschuss erläss t ausführende Bestimmungen.
Trägerschaft
§ 2.
1 Die Trägerschaft obliegt der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich.
2 Die Studiengänge werden in K ooperation mit der Zentralbiblio thek Zürich durchgeführt. Die Durchführung der Studiengänge obliegt der Zentralbibliothek Zürich.
Verliehene Titel
und Abschlüsse
§ 3.
1 Die Philosophische Fakultät der ch verleiht folgende Abschlüsse bzw. Titel als Ausweise über erfolgreich abge schlossene Studiengänge: a. Certificate of Advanced Studies UZH in Bibliotheks- und Infor mationswissensch aft (CAS UZH), b. Diploma of Advanced Studies UZH in Bibliotheks- und Informa tionswissenschaft (DAS UZH), c. Master of Advanced Studies UZH in Bibliotheks- und Informa tionswissenscha ft (MAS UZH).
2 Die Erzielung mehrerer Abschlüsse bzw. Titel, die auf denselben ECTS Credits beruhen, ist nicht mö glich. Beim Erwerb eines DAS oder MAS wird das zuvor ausgestellte Zertifikat oder Diplom ersetzt. Allfällige bereits ausges tellte Abschlussdokumente werden eingezogen.