Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und MAS in Applied History a... (415.622)
Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und MAS in Applied History a... (415.622)
Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und MAS in Applied History an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich
1 CAS, DAS und MAS in Applied History
415.622 Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und MAS in Applied History an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (vom 25. Januar 2016)
1 ,
2 Der Universitätsrat beschliesst: I. Grundlagen
Anwendungs
-
bereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die Durchführung und die Organi sation der Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und MAS in Applied History an der Philosophischen Fakul tät der Universität Zürich (UZH). Der Leitende Ausschuss erläss t ausführende Bestimmungen.
Trägerschaft
§ 2.
Die Trägerschaft obliegt der Ph ilosophischen Fakultät der Uni versität Zürich.
Verliehene
Abschlüsse und
Titel
§ 3.
1 Die Philosophische Fakultät der ch verleiht folgende Abschlüsse bzw. Titel als Ausweise über erfolgreich abgeschlos sene Studiengänge: a. Certificate of Advanced Studie s UZH in Applied History (CAS UZH), b. Diploma of Advanced Studies UZH in Applied History (DAS UZH), c. Master of Advanced Studies UZH in Applied History (MAS UZH).
2 Die Erzielung mehrerer Abschlüsse bzw. Titel, welche auf densel ben ECTS Credits beruhen, ist nicht möglich. Beim Erwerb eines DAS oder MAS wird das zuvor ausgestellte Zertifikat oder Diplom ersetzt. Allfällige bereits ausges tellte Abschlussdokumente werden eingezogen.
Zielsetzung
§ 4.
1 Die Studiengänge sind berufsbe gleitende universitäre Wei terbildungen mit dem Ziel, fundierte Kenntnisse in Theorie, Methode sowie spezifische Inhalte der Geschichtswissenschaft zu vermitteln und das für die berufliche Praxis relevante Potenzial zu erschliessen.
2 Die Studiengänge verbinden ak ademische Lehre und Forschung mit der Praxis und förder n gleichzeitig fachliche, methodische sowie soziale Kompetenzen.