Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Executive Master in Arts... (415.621)
Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Executive Master in Arts... (415.621)
Verordnung über die Weiterbildungsstudiengänge CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration an der Philosophischen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
1 CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration
415.621 Verordnung über die Weiterbildungsst udiengänge CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration an der Philosophisch en und der Wirtschafts wissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (vom 2. Oktober 2017)
1 ,
2 Der Universitätsrat beschliesst: I. Grundlagen
Anwendungs
-
bereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die Du rchführung und die Organisa tion der Weiterbildungsstudiengän ge CAS, DAS und Executive Master in Arts Administration an der Philosophischen und der Wirtschafts wissenschaftlichen Fakultät der Univ ersität Zürich. Der Leitende Aus schuss erlässt ausführende Bestimmungen.
Trägerschaft
§ 2.
Die Trägerschaft obliegt der Philosophischen und der Wirt schaftswissenschaftliche n Fakultät der Universität Zürich, wobei die Philosophische Fakultät di e Federführung übernimmt.
Verliehene
Abschlüsse
und Titel
§ 3.
1 Die Philosophische und die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich verleihen gemeinsam folgende Ab schlüsse bzw. Titel als Ausweise über erfolgreich abgeschlossene Stu diengänge: a. Certificate of Advanced Studies UZH in Arts Administration (CAS UZH), b. Diploma of Advanced Studies UZ H in Arts Administration (DAS UZH), c. Executive Master UZH in Arts Administration (EMAA UZH).
2 Die Erzielung mehrerer Abschlüsse bzw. Titel, welche auf densel ben ECTS Credits beruhen, ist nich t möglich. Beim Erwerb eines DAS oder EMAA wird das zuvor ausgestellte Zertifikat oder Diplom ersetzt. Allfällige bereits ausgestellte Abschl ussdokumente werd en eingezogen.
Zielsetzung
§ 4.
1 Die Studiengänge sind berufsb egleitende universitäre Wei terbildungen mit dem Zi el, Kompetenzen für die Leitung von Institu tionen der Performing Arts zu verm itteln (Opernhäus er, Tanztheater, Schauspielhäuser, Theate r der Freien Szene, Privattheater, Konzert säle und Orchester usw.).