Besondere Studienordnung für den Bachelor of Arts in Art Education der Zürcher H... (414.263.311)
Besondere Studienordnung für den Bachelor of Arts in Art Education der Zürcher H... (414.263.311)
Besondere Studienordnung für den Bachelor of Arts in Art Education der Zürcher Hochschule der Künste
1 Bachelor of Arts in Art Education der ZHdK
414.263.311 Besondere Studienordnung für den Bachelor of Arts in Art Education der Zürcher Hochschule der Künste
8 (vom 26. August 2009)
1 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 Abs.
2 der Allgemeinen Studi enordnung der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) vom 18. Dezember 2007 (ASO)
3 , beschliesst: A. Allgemeines
Gegenstand und
Geltungsbereich
§ 1.
1 Die Besondere Studienordnung (BSO) regelt die Zulassung zum Studium und die Organisation des Studiums im Studiengang Ba chelor of Arts in Art Education im Departement Kulturanalysen und Vermittlung und gilt für die Vertiefungen:
8 a. Bildnerisches Gestalten an Maturitätsschulen, b. Ästhetische Bildung/Soziokultur.
2 Soweit die BSO keine Regelung enthält, gelten die Bestimmun gen der ASO.
3 Das Ausbildungskonzept regelt di e inhaltlichen Ziele und Grund lagen.
Ziele des
Studiums
§ 2.
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1 Die Studierenden werden für Vermittlungstätigkeiten im Bildungs- und Kulturbereich ausgebildet. In den zwei Vertiefungen entwickeln sie Lehr-Lern-Kompeten zen für unterschiedliche Zielgrup pen.
2 Die Studierenden der Vertiefung Bildnerisches Gestalten an Matu ritätsschulen werden entsprechend den Vorgaben des Reglements über die Anerkennung der Lehr diplome für Maturitätsschulen der Schwei zerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) auf ihre berufliche Tätigkeit vorberei tet. Das Lehrdiplom für Maturitäts schulen, Fachrichtung Bildnerische s Gestalten, wird nach dem konse kutiven Studium im Master of Arts in Art Education, Vertiefung Kunst pädagogik, oder einem vergleichbaren Masterstudiengang erlangt.
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