Besondere Studienordnung für den Master of Arts in Transdisziplinarität in den K... (414.263.325)
Besondere Studienordnung für den Master of Arts in Transdisziplinarität in den K... (414.263.325)
Besondere Studienordnung für den Master of Arts in Transdisziplinarität in den Künsten der Zürcher Hochschule der Künste
1 Master of Arts in Transdisziplinarität – ZHdK
414.263.325 Besondere Studienordnung für den Master of Arts in Transdisziplinarität in den Künsten der Zürcher Hochschule der Künste (vom 14. März 2012)
1 ,
2 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 Abs.
2 der Allgemeinen Studi enordnung der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) vom 18. Dezember 2007 (ASO)
3 , beschliesst: A. Allgemeines
Gegenstand und
Geltungsbereich
§ 1.
1 Die Besondere Studienordnung (BSO) regelt die Grund sätze der Zulassung zum Studium und die Organisation des Studiums im Master of Arts in Transdiszipl inarität in den Künsten im Departe ment Kulturanalysen und Vermittlung.
2 Soweit die BSO keine Regelung enthält, gelten die Bestimmungen der ASO
3 .
3 Das Ausbildungskonzept regelt di e inhaltlichen Ziele und Grund lagen.
Ziele des
Studiums
§ 2.
1 Im Zentrum der Ausbildung st eht die Auseinandersetzung mit transdisziplinären Methodolog ien und ihren praktischen Umset zungen. Die Studierenden analysiere n das Potenzial künstlerischer und ästhetischer Strategien und nutzen es für die eigenen Interessen.
2 Die Ausbildung vermittelt den Stud ierenden die Fähigkeit, ihre Kompetenzen aus angestammten Berufsfeldern in der Zusammen arbeit mit anderen Berufsfeldern so zu vertiefen, zu erweitern und zu positionieren, dass neue Fra gen, Methoden und Arbeitsschwerpunkte entwickelt und professionell verfolgt werden können. B. Zulassung zum Studium
Vo r a u s
-
setzungen
§ 3.
1 Zum Studium auf Masterstufe wird zugelassen, wer a. die Zulassungsvoraussetzunge n gemäss den Bestimmungen der