Besondere Studienordnung für den Master of Arts in Art Education der Zürcher Hoc... (414.263.315)
Besondere Studienordnung für den Master of Arts in Art Education der Zürcher Hoc... (414.263.315)
Besondere Studienordnung für den Master of Arts in Art Education der Zürcher Hochschule der Künste
1 Master of Arts in Art Education der ZHdK
414.263.315 Besondere Studienordnung für den Master of Arts in Art Education der Zürcher Hochschule der Künste (vom 26. August 2009)
1 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 Abs.
2 der Allgemeinen Studi enordnung der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) vom 18. Dezember 2007 (ASO)
2 , beschliesst: A. Allgemeines
Gegenstand und
Geltungsbereich
§ 1.
1 Die Besondere Studienordnung (BSO) regelt die Grund sätze der Zulassung zu m Studium und der Orga nisation des Studiums im Master of Arts in Art Educat ion im Departement Kulturanalysen und Vermittlung. Sie gilt für die Vertiefungen:
9 a. Kunstpädagogik (Lehrende für Bi ldnerisches Gestalten an Maturi tätsschulen), b. Curatorial Studies (Kuratori nnen und Kuratoren sowie Kunst- und Kulturvermittelnde), c. Kulturpublizistik (Expertinnen und Experten in den Bereichen Jour nalismus/Publizistik , Organisationskommuni kation sowie Medien konzeption).
2 Soweit die BSO keine Regelung en thält, gelten die Bestimmungen der ASO.
3 Das Ausbildungskonzept regelt di e inhaltlichen Ziele und Grund lagen.
Ziele des
Studiums
§ 2.
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1 Das Studium schafft als praxisorientiertes Bildungsangebot die Voraussetzung für eine anspruchsv olle berufliche Tätigkeit in der Vermittlung von Kultur, Kunst und Design.
2 Die Absolventinnen und Absolven ten sind befähigt, Praktiken, Produkte, Prozesse und Diskurse in diesen Bereichen umfassend zu reflektieren und in unter schiedlichen Kontexten und Medien sowie für verschiedene Zielgruppe n zu vermitteln.
3 Neben einem gemeinsamen Basisprogramm führen die Vertiefun gen zu drei unterschiedlichen Abschlüssen.
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