Reglement über die Beurteilung von Lehrveranstaltungen durch die Studierenden an der... (415.121)
Reglement über die Beurteilung von Lehrveranstaltungen durch die Studierenden an der... (415.121)
Reglement über die Beurteilung von Lehrveranstaltungen durch die Studierenden an der Universität Zürich
1 Beurteilung von Lehrveranstaltung en durch die Studierenden – R
415.121 Reglement über die Beurteilung von Lehrveranstaltungen durch die Studierenden an der Universität Zürich (vom 26. Mai 2009)
1 Die Erweiterte Universitätsleitung beschliesst:
Zweck
§ 1.
1 Ausgehend von der in §
4 des Gesetzes über die Universität Zürich
4 verankerten Verpflichtung zur Sicherung der Qualität in der Lehre etabliert die Universität Zü rich neben anderen Instrumenten die studentische Beurteilung von Le hrveranstaltungen als Instrument der Qualitätssicherung und Qualität sentwicklung. Durch dieses Instru ment soll ein kontinuierlicher Aust ausch einerseits zwischen Studie renden und Dozierenden sowie anders eits zwischen Dozierenden und den für die Lehre verantwortlichen Personen der Universität Zürich über Fragen der Lehre angeregt werden. Dieser interne Prozess der Reflexion der Lehre dient der Förd erung einer sehr guten Lehrquali tät und einer hochstehenden Lehrkultur.
2 Mit der Einführung studentischer Lehrveranstaltungsbeurteilun gen im Rahmen der systematisch durchgeführten Befragungen der Studierenden werden folg ende Ziele angestrebt: a. Die Studierenden tragen durch ih re Rückmeldungen an die Dozie renden zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Lehre bei. b. Die Dozierenden erhalten durch die Rückmeldungen der Studieren den Hinweise zur Gestaltung und Weiterentwicklung ihrer Lehre. Die Dozierenden treten mit ihre n Studierenden in einen Dialog über ihre Lehre. c. Die für die Studienprogramme ve rantwortlichen Personen sowie die Dekaninnen oder Dekane erhalten Informationen über die Qualität der Lehrveranstaltungen in den Studienprogrammen und Instituten oder Seminaren ihres Zu ständigkeitsbere iches. Sie tre ten mit ihren Dozierenden in eine n Dialog über die Lehre, können entsprechend Massnahmen zur Si cherung und Verbesserung der Lehrqualität in ihrem Studienprog ramm ableiten und diese stufen gerecht innerhalb ihres Zustä ndigkeitsbereiches umsetzen. d. Die Universitätsleitung erhält von den Dekani nnen oder Dekanen Informationen über die Beurteilung der Qualität von Lehrveran staltungen durch die Studierenden, welche in strategische Über legungen zur Entwicklung de r Lehre einfliessen können.