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Verordnung über die Schul- und Studiengelder sowie die Gebühren an kantonalen Schulen, p... (544)

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Verordnung über die Schul- und Studiengelder sowie die Gebühren an kantonalen Schulen, p... (544)

Verordnung über die Schul- und Studiengelder sowie die Gebühren an kantonalen Schulen, privaten Berufsfachschulen und den Hochschulen des Kantons Luzern

Nr. 544 Verordnung über die Schul- und Studiengelder sowie die Gebühren an kantonalen Schulen, privaten Berufsfachschulen und den Hochschulen des Kantons Luzern (Schulgeldverordnung) vom 3. März 2015 (Stand 1. August 2024) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 13 Absatz 1 des Gebührengesetzes vom 14. September 1993
1 , auf die

§§

7 und 60 des Gesetzes über die Volksschulbildung vom 22. März 1999 (VBG)
2
, auf die §§
48 und 49 des Gesetzes über die Berufsbildung und die Weiterbildung vom
12. September 2005
3 , auf die §§ 34 und 35 des Gesetzes über die Gymnasialbildung vom 12. Februar 2001
4 , auf § 30 Absatz 4 des Universitätsgesetzes vom 17. Januar
2000
5 sowie auf § 31 Absatz 4 des PH-Gesetzes vom 10. Dezember 2012
6 , auf Antrag des Bildungs- und Kulturdepartementes, beschliesst:
1 Schul- und Studiengelder sowie Gebühren

§ 1

Universität Luzern
1 Es werden folgende Gebühren für Anmeldung und Aufnahme erhoben: a. Anmeldegebühr
Fr. 100.–
1 SRL Nr.
680
2 SRL Nr.
400a
3 SRL Nr.
430
4 SRL Nr.
501
5 SRL Nr.
539
6 SRL Nr.
515 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2015 94
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