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Besondere Studienordnung für den Bachelor of Arts in Theater der Zürcher Hochsch... (414.263.121)

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Besondere Studienordnung für den Bachelor of Arts in Theater der Zürcher Hochsch... (414.263.121)

Besondere Studienordnung für den Bachelor of Arts in Theater der Zürcher Hochschule der Künste

1 Bachelor of Arts in Theater
414.263.121 Besondere Studienordnung für den Bachelor of Arts in Theater der Zürcher Hochschule der Künste (vom 27. April 2016)
1 ,
2 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
2 Abs.
2 der Allgemeinen Studi enordnung der Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) vom 18. Dezember 2007 (ASO)
3 , beschliesst: A. Allgemeines
Gegenstand und
Geltungsbereich

§ 1.

1 Die Besondere Studienordnung (BSO) regelt die Grund sätze der Zulassung zum Studium und der Organisation des Studien gangs Bachelor of Arts in Theater. Der Studiengang umfasst folgende Praxisfelder: a. Schauspiel, b. Theaterpädagogik, c. Regie, d. Bühnenbild, e. Dramaturgie.
2 Soweit die BSO keine Regelung en thält, gelten die Bestimmun gen der ASO
3 .
3 Das Ausbildungskonzept regelt di e inhaltlichen Ziele und Grund lagen.
Ziele des
Studiums

§ 2.

1 Der Studiengang ermöglicht den Erwerb der Grundlagen und Kompetenzen für den Zugang zum Masterstudium. In den Praxis feldern Schauspiel und Theaterpädag ogik ist die Bachelorausbildung berufsbefähigend. In de n Praxisfeldern Regie, Bühnenbild und Drama turgie qualifiziert sie für Täti gkeiten in Assistenzbereichen.
2 Das Praxisfeld Schauspiel bildet Künstlerinnen und Künstler des Schauspiels für unterschiedliche Arbeitszusammenhänge aus (Thea ter, Film, freie Szene, Radio usw.).
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