Reglement zur Verleihung von Titular-, Honorar- und ständigen Gastprofessuren sowie von... (539s)
Reglement zur Verleihung von Titular-, Honorar- und ständigen Gastprofessuren sowie von... (539s)
Reglement zur Verleihung von Titular-, Honorar- und ständigen Gastprofessuren sowie von Professuren für medizinische Wissenschaften an der Universität Luzern
Nr. 539s Reglement zur Verleihung von Titular-, Honorar- und ständigen Gastprofessuren sowie von Professuren für medizinische Wissenschaften an der Universität Luzern vom 27. März 2024 (Stand 1. April 2024) Der Universitätsrat der Universität Luzern, gestützt auf § 39 Absatz 6 des Statuts der Universität Luzern vom 13. Dezember 2023 (Universitätsstatut
1 ), auf Antrag des Senats, beschliesst:
§ 1
Grundsatz
1 Dieses Reglement legt die allgemeinen Anforderungen für die Verleihung von Titular-, Honorar- und ständigen Gastprofessuren sowie von Professuren für medizinische Wis
- senschaften an der Universität Luzern gemäss § 39 Absatz 5 des Universitätsstatuts
2 fest.
2 Die Fakultäten können Einzelheiten sowie weitergehende Anforderungen und Rechte für Titularprofessuren und Professuren für medizinische Wissenschaften im Sinne von Absatz 1 festlegen.
3 Ausnahmsweise kann in Absprache mit der Rektorin oder dem Rektor von einzelnen der nachgenannten Anforderungen abgewichen werden.
§ 2
Zuständigkeiten
1 Die Verleihung einer Professur im Sinne von § 1 Absatz 1 erfolgt auf Antrag derjeni
- gen Fakultät, in der die Professur verliehen werden soll, durch den Senat.
1 SRL Nr.
539c
2 SRL Nr.
539c * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2024-011