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Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Luzern (539n)

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Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Luzern (539n)

Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Luzern

Nr. 539n Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Luzern (RSB UniLU) vom 21. Dezember 2022 (Stand 1. April 2024) Der Universitätsrat der Universität Luzern, gestützt auf § 16 des Universitätsgesetzes vom 17. Januar 2000
1 sowie auf § 52 Absatz 1 des Statuts der Universität Luzern vom 13. Dezember 2023
2 , in Erwägung, dass – sexuelle Belästigung die persönliche Integrität und Würde verletzt, die Chancengleich
- heit behindert und die Arbeitsleistung, den Studienerfolg sowie den privaten, berufli
- chen und wissenschaftlichen Werdegang der betroffenen Person beeinträchtigt, – die Universität Luzern keine sexuelle Belästigung duldet, weder als Arbeitgeberin noch als Lehr-, Lern- und Forschungsinstitution, – die Universität in ihrem Zuständigkeitsbereich für einen respekt- und verantwortungs
- vollen Umgang der Universitätsangehörigen untereinander sorgt und interveniert, wenn sich ein Fall von sexueller Belästigung abzeichnet oder ereignet, und Universitätsange
- hörige unterstützt und beschützt, die von sexueller Belästigung betroffen sind, auf Antrag des Senats, * beschliesst:
1 Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Zweck, Gegenstand und Geltungsbereich
1 Dieses Reglement dient der Prävention von und dem Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Luzern.
1 SRL Nr.
539
2 SRL Nr.
539c * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2023-012
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