Verfassung des Kantons Bern (101.1)
Verfassung des Kantons Bern (101.1)
Verfassung des Kantons Bern
1 101.1 Verfassung des Kantons Bern * (KV) vom 06.06.1993 (Stand 03.03.2024) In der Absicht, Freiheit und Recht zu schützen und ein Gemeinwesen zu ge stalten, in dem alle in Verantwortung gegenüber der Schöpfung zusammenle ben, gibt sich das Volk des Kantons Bern folgende Verfassung:
1 Allgemeine Grundsätze
Art. 1
Der Kanton Bern
1 Der Kanton Bern ist ein freiheitlicher, demokratischer und sozialer Rechts staat.
2 Die Staatsgewalt beruht auf dem Volk. Sie wird durch die Stimmberechtigten und die Behörden ausgeübt.
Art. 2
Verhältnis zum Bund und zu den anderen Kantonen
1 Der Kanton Bern ist ein Stand der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
2 Er arbeitet mit dem Bund und den anderen Kantonen zusammen und versteht sich als Mittler zwischen der deutschsprachigen und der französischsprachigen Schweiz.
Art. 3
Kantonsgebiet
1 Der Kanton umfasst das Gebiet, das ihm durch die Eidgenossenschaft gewährleistet ist.
2 Er ist in Verwaltungsregionen, Verwaltungskreise, Amtsbezirke sowie Gemeinden gegliedert. *
3 Zur Lösung besonderer Aufgaben können regionale Organisationen gebildet werden.
Art. 4
Minderheiten
1 Den Bedürfnissen von sprachlichen, kulturellen und regionalen Minderheiten ist Rechnung zu tragen. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
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