Monitoring Gesetzessammlung

Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen (413.250.4)

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Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen (413.250.4)

Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen

1 Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen
413.250.4 Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen (vom 13. Januar 2010)
1 ,
2 Der Regierungsrat, gestützt auf §
14 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999
4 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Vorbildung

§ 1.

1 Der Eintritt in die 1. Klasse der Fachmittelschule setzt den Besuch der 3. Klasse (11. Schu ljahr) der zürcheri schen Sekundarstufe oder eine gleichwertige Ausbildung voraus.
2 Es werden Schüler zu den Aufn ahmeprüfungen zugelassen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung die Abteilungen A oder B der Sekun darstufe besuchen.
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§ 1a.

Altersgrenze

§ 2.

1 In die 1. Klasse werden nur Bewerber zugelassen, die nicht vor dem 1. Mai* des Eintritts jahres das 18. Altersjahr vollenden. Bei einem späteren Eintritt verschiebt sich diese Altersgrenze entsprechend.
2 In Ausnahmefällen entscheidet di e Schulleitung über die Zulas sung.
Prüfungs
-
termine

§ 3.

1 Die ordentlichen Aufnahmeprüf ungen finden im 2. Semes ter des Schuljahres statt.
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2 Ausserordentliche Prüfungen können auf jedes Semesterende angesetzt werden, wenn besondere Gründe vorliegen (z. B. Wechsel des Wohnortes).
Durchführung

§ 4.

Die Schulen führen die Prüfungen gemeinsam durch. Für ausserordentliche Prüfungen ist eine Gebühr zu entrichten.
Ausschluss der
Öffentlichkeit

§ 5.

Die Prüfungen sind nicht öffentlich. * Der Stichtag im Jahr 2000 ist der 1. April.
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