Monitoring Gesetzessammlung

Reglement für den Instrumental- und Sologesangsunterricht an der Pädagogischen Hoc... (414.414.5)

CH - ZH

Reglement für den Instrumental- und Sologesangsunterricht an der Pädagogischen Hoc... (414.414.5)

Reglement für den Instrumental- und Sologesangsunterricht an der Pädagogischen Hochschule Zürich

1 R – Instrumental- und Sologesangsunterricht an der PHZH
414.414.5
1. 10. 09 - 66 Reglement für den Instrumental- und Sologesangsunterricht an der Pädagogischen Hochschule Zürich (vom 6. Juli 2009)
1 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
24 des Fachhochschulgesetzes vom 2. April 2007
2 , beschliesst:
Grundsätzliches

§ 1.

1 Der Instrumentalunterricht ist Bestandteil des Fachs Musik. Studierende ohne Diplomfach Mu sik können keinen Instrumental- oder Sologesangsunterricht besuchen.
2 Der Instrumentalunterricht wird mit einer Prüfung abgeschlos sen, deren Note ein Bestandt eil der Diplomnote Musik ist.
Obligatorischer
und fakultativer
Instrumental
-
unterricht

§ 2.

1 Die obligatorischen Instrume ntalmodule (Schulpraktische Liedbegleitung) werden von Dozi erenden der Pädagogischen Hoch schule Zürich (PHZH) erteilt. Zusä tzlich wird fakultativer Instrumen tal- oder Sologesangsunterricht ange boten, der an de r PHZH oder an einem der Kooperationsinstitute der PHZH stattfinden kann. Die Zuteilung erfolgt über das Re ssort Instrumentalunterricht.
2 Die obligatorischen Instrumental module stehen in einem engen Zusammenhang mit der Fachdidakt ik Musik. Die schulpraktische Liedbegleitung bildet einen Schwer punkt. Für diesen obligatorischen Unterricht ist ein Harmonieinstrument zu wählen (Klavier, Gitarre oder Akkordeon).
3 Im fakultativen Unterricht können auch andere Instrumente oder Sologesang gewählt werden. Die Liste der angebotenen Instrumente wird vom Ressort Instrumentalunterricht festgelegt.
4 Der Instrumental- und Sologesangs unterricht wird in der Regel als Einzelunterricht während 14 Wo chen des Semesterbetriebs durch geführt. Eine Lektion dauert 45 Mi nuten. Fakultative Module, die auf die obligatorischen Module vorberei ten, werden in Kleingruppen von zwei bis drei Persone n durchgeführt. Pro Se mester können maximal zwei Module besucht werden.
5 Die PHZH stellt keine Instrumente zur Verfügung.
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