Verordnung über die Universität (436.111.1)
Verordnung über die Universität (436.111.1)
Verordnung über die Universität
1 436.111.1 Verordnung über die Universität (UniV) vom 12.09.2012 (Stand 01.08.2024) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf die Artikel 9 Absatz 4, 18 Absatz 2, 18a Absätze 1 und 2, 22 Ab satz 3, 25, 29 Absatz 5, 29f Absatz 2, 64a Absatz 2, 65 Absatz 5, 65a Absatz
3, 65b Absatz 3, 67 Absatz 4, 68 Absatz 3, 78a, 80 und 81 des Gesetzes vom
5. September 1996 über die Universität (UniG) 1 ) , auf Antrag der Bildungs- und Kulturdirektion, * beschliesst:
1 Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Geltungsbereich, Gegenstand
1 Diese Verordnung gilt für die Universität Bern.
2 Sie regelt insbesondere a das Studium und die Gebühren, b die Anstellung sowie die Anstellungsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, c die Organisationseinheiten mit ständiger Dienstleistung, d die Wahl oder Anstellung der Mitglieder der Universitätsleitung, e die Planung, Steuerung und Finanzierung der Universität, f die Rechtspflege.
Art. 2
Leitbild
1 Das Leitbild der Universität beschreibt ihr Selbstverständnis und ihre Grund prinzipien. Es nimmt Bezug auf wissenschaftliche und gesellschaftliche Bedürf nisse.
2 Der Senat erlässt das Leitbild auf Antrag der Universitätsleitung.
1) BSG 436.11 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
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