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Promotionsordnung der Schule für medizinisch-technische Radiologie am Universitäts... (413.575.2)

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Promotionsordnung der Schule für medizinisch-technische Radiologie am Universitäts... (413.575.2)

Promotionsordnung der Schule für medizinisch-technische Radiologie am Universitätsspital Zürich (MTRA)

1 Schule für medizinisch-technische Radiologie (MTRA)
413.575.2 Promotionsordnung der Schule für medizinisch- technische Radiologie am Universitätsspital Zürich (MTRA) (vom 2. Juni 2006)
1 Die Bildungsdirektion verordnet: A. Ausbildungsverlauf
Dauer der
Ausbildung

§ 1.

Die Ausbildung dauert drei Jahr e und gliedert sich in drei Ausbildungsphasen.
Ausbildungs
-
phase I

§ 2.

1 Die Ausbildungsphase I umfa sst das Modul M1 (Röntgen diagnostik), gegliedert in die Phasen 1A und 1B.
2 Die Phase 1A umfasst einen theoretischen Abschnitt von 10 Wochen und einen praktischen Ab schnitt von 16 Wochen, die Phase
1B einen theoretischen Abschni tt von 12 Wochen und einen prak tischen Abschnitt von 27 Wochen.
3 Die Phase 1A gilt als Probezeit. Ferien sind im praktischen Abschnitt zu beziehen.
Ausbildungs
-
phase II

§ 3.

1 Die Ausbildungsphase II umfasst folgende Module: a. Modul M2 (Computertomografie ), bestehend aus einem theore tischen Abschnitt von 4 Wochen und einem praktischen Abschnitt von 15 Wochen, b. Modul M3 (Strahlenkundliches Pr aktikum), bestehend aus einem Praktikum am Lernort Schule von 2 Wochen, c. Modul M4 (Magnetresonanztomogr afie und Angiografie), beste hend aus einem theoretischen Abschnitt von 5 Wochen und einem praktischen Abschnitt von 11 Wochen, d. Modul M5 (Nuklearmedizin), be stehend aus einem theoretischen Abschnitt von 5 Wochen und einem praktischen Abschnitt von 11 Wo c h e n , e. Modul M6 (Radio-Onkologie), be stehend aus einem theoretischen Abschnitt von 5 Wochen und einem praktischen Abschnitt von 11 Wo c h e n .
2 Ferien sind jeweils im prakti schen Abschnitt zu beziehen.
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