Monitoring Gesetzessammlung

Reglement über die Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule Zürich (414.414)

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Reglement über die Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule Zürich (414.414)

Reglement über die Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule Zürich

1 Reglement über die Prüfungen an der PHZH
414.414 Reglement über die Prüfungen an der Pädagogischen Hochschule Zürich (vom 27. Oktober 2009)
1 Der Fachhochschulrat, gestützt auf §
10 Abs.
3 lit. c des Fachhochschulgesetzes vom 2. April
2007
3 , beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich

§ 1.

1 Dieses Reglement gilt für die Ausbildungsstudiengänge an der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH).
2 Besondere Bestimmungen in Re glementen zu einzelnen Studien gängen bleiben vorbehalten.
4
Grundlagen

§ 2.

5
1 Es finden Zwischenprüfungen und Diplomprüfungen sowie die Beurteilung der beru flichen Eignung statt, die sich auf die Bestim mungen dieses Reglements und die folgenden Regelungen der Pro rektoratsleitung Ausbildung stützen: a. Richtlinie zu den Leistungsnachweisen, b. Richtlinie zu den Prüfungsmodalitäten, c. Richtlinie zur Bachelor- und Masterarbeit, d. Richtlinie zur Anrechnung von Vorleistungen, e.
6 Richtlinie zur Präsenzregelung, f. Richtlinie zur Eignungsbeurteilung, g. Prüfungsanforderungen, h. Studienpläne.
2 Die Erlasse der Prorektoratsleitung Ausbildung werden in geeig neter Form veröffentlicht.
Eignungs
-
beurteilung

§ 2

a.
4
1 Die berufliche Eig nung wird in folgenden überfachlichen Kompetenzbereichen geprüft: a. Kommunikation, b. Kooperation, c. Reflexion,
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