Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer un... (8)

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Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer un... (8)

Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz

Nr. 8 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz vom 27. November 2009 (Stand 1. Januar 2022) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 1 Absatz 2 des Organisationsgesetzes vom 13. Mai 1995
1 , § 27 des Ein
- führungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vom
14. September 2009
2 sowie auf § 13 Absatz 1 des Gebührengesetzes vom 14. September
1993
3 , auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes, beschliesst:
1 Zuständige Behörden

§ 1

Justiz- und Sicherheitsdepartement
1 Das Justiz- und Sicherheitsdepartement übt unter dem Vorbehalt der Befugnisse des Bundes und des Gesundheits- und Sozialdepartementes die Aufsicht über den Vollzug des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) vom 16. Dezember
2005
4 sowie des Asylgesetzes (AsylG) vom 26. Juni 1998
5 aus.
1 SRL Nr.
20
2 SRL Nr.
7 (G 2009 349)
3 SRL Nr.
680
4 SR
142.20 . Der Titel des Gesetzes lautet seit dem 1. Januar 2019 «Bundesgesetz über die Auslände
- rinnen und Ausländer und über die Integration (AIG)». Auf dieses Gesetz wird im Folgenden nicht mehr hingewiesen.
5 SR
142.31 . Auf dieses Gesetz wird im Folgenden nicht mehr hingewiesen. * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2009 419
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