Reglement über das Absenzenwesen und die Disziplinarordnung am Zentrum für Ausbildun... (413.533)
Reglement über das Absenzenwesen und die Disziplinarordnung am Zentrum für Ausbildun... (413.533)
Reglement über das Absenzenwesen und die Disziplinarordnung am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich
1 Disziplinarreglement
413.533 Reglement über das Absenzenwesen un d die Disziplinarordnung am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich (Disziplinarreglement) (vom 23. Dezember 2005)
1 Die Bildungsdirektion verfügt:
Geltungsbereich
§ 1.
1 Dieses Reglement gilt für die Studierenden der Höheren Fachschule am Zentrum für Ausbil dung im Gesundheitswesen Kanton Zürich.
2 Die Disziplinargewalt steht den in diesem Reglement genannten Instanzen zu.
Allgemeine
Pflichten der
Studierenden
§ 2.
Die Studierenden sind verpflic htet, den Unterricht gemäss Lehrplan regelmässig zu besuch en und die Anordnungen der Schule zu befolgen. Die dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten führen sie sorgfältig aus. Im Umgang mi t Patientinnen und Patienten, Vor gesetzten und Mitarbeiterinnen und Mi tarbeitern verhalten sie sich korrekt.
Schweigepflicht
§ 3.
1 Die Studierenden sind über di enstliche Angelegenheiten gemäss Art. 320 des Strafgesetzbuches
4 und über Geheimnisse, die ihnen infolge ihres Berufes anvertra ut worden sind oder die sie in dessen Ausübung wahrgenommen habe n, gemäss Art.
321 des Straf gesetzbuches
4 zur Verschwiegenheit verpflichtet.
2 Die Pflicht zur Verschwiegenheit bleibt auch nach Beendigung des Ausbildungsverhält nisses bestehen.
Absenzen
§ 4.
1 Das Fernbleiben vom Unterricht sowie das Zuspätkommen und das vorzeitige Verlassen des Unterrichts gelten als Absenzen.
2 Als unentschuldigt gilt jede Ab senz, die nicht vorher bewilligt oder spätestens innert vier Wo chen ausreichend begründet wird.
Entschuldigungs
-
gründe
§ 5.
1 Als Entschuldigung sgründe gelten: a. Krankheit, Unfall, aussergewöh nliche familiär e Ereignisse, b. ausserhalb des Einflussbereichs der Studierenden liegende Ereig nisse wie z. B. Zugsverspätungen, c. Militär-, ziviler Er satz-, Zivilschutz- und Feuerwehrdienst,