Reglement des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) über die Anerkennung von ausländis... (811.351)
Reglement des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) über die Anerkennung von ausländis... (811.351)
Reglement des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen
1 SRK, Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse – R
811.351 Reglement des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen (vom 12. November 1997)
1 ,
2 Das Zentralkomitee des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) unter Genehmigungsvorbehalt der SDK, gestützt auf Art.
5 Abs.
3 und 4 der Verordnung der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) über die Anerkennung von aus ländischen Ausbildungsabschlüssen vom 20. November 1997 (VO)
3 , beschliesst: I. Gegenstand und Zweck Art. 1
1 Dieses Reglement rege lt technische Fragen und Einzelheiten für die Anerkennung ausländischer Au sbildungsabschlüsse im Hinblick auf den Vollzug der VO
3 .
2 Das Anerkennungsverfahren be zweckt die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Antr agstellerinnen* im Vergleich zu der in der Schweiz vermittelten Ausbildung. II. Anerkennungsvoraussetzungen Art.
2 Allgemeine Anerke nnungsvoraussetzungen Die Antragstellerin hat die al lgemeinen Anerke nnungsvorausset zungen gemäss VO
3 Art. 2 zu erfüllen. Art.
3 Besondere Anerke nnungsvoraussetzungen
1 Die Antragstellerin hat die be sonderen Anerkennungsvorausset zungen gemäss VO
3 Art. 3 zu erfüllen. *Sämtliche Bezeichnungen gelten si nngemäss für beide Geschlechter.