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Reglement des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) über die Anerkennung von ausländis... (811.351)

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Reglement des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) über die Anerkennung von ausländis... (811.351)

Reglement des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen

1 SRK, Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse – R
811.351 Reglement des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen (vom 12. November 1997)
1 ,
2 Das Zentralkomitee des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) unter Genehmigungsvorbehalt der SDK, gestützt auf Art.
5 Abs.
3 und 4 der Verordnung der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) über die Anerkennung von aus ländischen Ausbildungsabschlüssen vom 20. November 1997 (VO)
3 , beschliesst: I. Gegenstand und Zweck Art. 1
1 Dieses Reglement rege lt technische Fragen und Einzelheiten für die Anerkennung ausländischer Au sbildungsabschlüsse im Hinblick auf den Vollzug der VO
3 .
2 Das Anerkennungsverfahren be zweckt die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Antr agstellerinnen* im Vergleich zu der in der Schweiz vermittelten Ausbildung. II. Anerkennungsvoraussetzungen Art.
2 Allgemeine Anerke nnungsvoraussetzungen Die Antragstellerin hat die al lgemeinen Anerke nnungsvorausset zungen gemäss VO
3 Art. 2 zu erfüllen. Art.
3 Besondere Anerke nnungsvoraussetzungen
1 Die Antragstellerin hat die be sonderen Anerkennungsvorausset zungen gemäss VO
3 Art. 3 zu erfüllen. *Sämtliche Bezeichnungen gelten si nngemäss für beide Geschlechter.
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