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Verordnung der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) über die Anerkennung... (811.35)

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Verordnung der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) über die Anerkennung... (811.35)

Verordnung der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen

1 SDK, ausländische Ausbildungsabschlüsse – V
811.35
1. 1. 02 - 35 Verordnung der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungsabschlüssen (vom 20. November 1997)
1 ,
2 Die Schweizerische Sanitä tsdirektorenkonferenz (SDK), gestützt auf Art. 4 Abs. 2, Art. 5 Abs. 3, Art. 6 und Art. 10 der Inter kantonalen Vereinbarung über di e Anerkennung von Ausbildungs abschlüssen vom
18. Februar 1993
3 ,
5 , beschliesst: I. Abschnitt: Gegenstand Art.
1
1 Diese Verordnung regelt die An erkennung ausländischer Aus bildungsabschlüsse, die Berufen im Gesundheitswesen gemäss den Anhängen I und II entsprechen.
2 Das Zentralsekretariat der SDK passt die Anhänge jeweils dem neuesten Stand an. II. Abschnitt: Anerkennungsvoraussetzungen Art.
2 Allgemeine Anerke nnungsvoraussetzungen
1 Antragsberechtigt ist, wer in de r Schweiz zivilrechtlichen Wohn sitz hat oder als Grenzgänger/Grenzgängerin tätig ist.
2 Der ausländische Berufsausweis muss vom betreffenden auslän dischen Staat oder von einer staatl ich anerkannten Stelle ausgestellt sein.
3 Des Weiteren müssen für die Berufsausübung erforderliche mündliche und schriftliche Kenntni sse einer Landessprache vorhan den sein.
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