Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefa... (413.572.2)
Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefa... (413.572.2)
Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefachmann HF an der Krankenpflegeschule am Kantonsspital Winterthur
1 Promotionsordnung – Pflegefachfrau HF / Pflegefachmann HF
413.572.2
1. 4. 05 - 48 Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefachmann HF an der Krankenpflegeschule am Kantonsspital Winterthur (vom 20. Dezember 2004)
1 Die Bildungsdirektion beschliesst: A. Allgemeines
Ausbildungs
-
verlauf
§ 1.
Die Diplomausbildung zur Pfle gefachfrau HF oder zum Pflegefachmann HF dauert drei Jahre. Jedes Ausbildungsjahr besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Lernbereich von jeweils sechs Monaten Dauer. Der Lernbereich Training und Transf er umfasst 45 Tage und ist zu gleichen Teilen Bestandteil des Lernbereichs Theorie und des Lern bereichs Praxis.
Lernbereich
Theorie
§ 2.
Der Lernbereich Theorie gliedert sich in Basis-, Pflegefeld-, Festigungs- und Erweiterungsmodule.
Lernbereich
Praxis
§ 3.
Der Lernbereich Praxis besteh t aus jeweils einem Praktikum von 22 Wochen. Jedes Praktikum fi ndet in einem anderen Pflegefeld statt. B. Promotion
Allgemeine
Bestimmungen
§ 4.
Jeder Lernbereich wird mit ei ner Promotion abgeschlossen. Die Beurteilung beruht auf den Ausbildungszielen der Bestimmun gen für die Ausbildung zur dipl. Pf legefachfrau oder zum dipl. Pflege fachmann des Schweizerischen Roten Kreuzes. Die Kriterien werden den Studierenden vorgän gig bekannt gegeben.
Bewertungs
-
massstab
§ 5.
Die Beurteilung der Leistungen im Lernbereich Theorie beruht auf folgende r Bewertungsskala: «Ziele erreicht»: Leistung ents pricht mindestens den Grundanfor derungen. «Ziele nicht erreicht»: Leistung entspricht den Grundanforderungen nicht.