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Reglement des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) über die Anerkennung kantonaler Au... (811.341)

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Reglement des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) über die Anerkennung kantonaler Au... (811.341)

Reglement des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) über die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse

1 SRK, Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse – R
811.341 Reglement des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) über die Anerkennung kantonaler Ausbildungsabschlüsse (RAKA) (vom 9. Dezember 1998)
1 ,
2 Das Zentralkomitee des Schweizeri schen Roten Kreuzes (SRK) unter Genehmigungsvorbehalt der SDK, gestützt auf Art.
9 Abs.
2 der Verordnung der Schweizerischen Sani tätsdirektorenkonferenz (SDK) über die Anerkennung kantonaler Aus bildungsabschlüsse im Gesundheitswes en in der Schweiz vom 20. Mai
1999, Anerkennungsverordnung Inland (AVO Inland), beschliesst: I. Gegenstand und Zweck Art.
1 Dieses Reglement regelt das Verf ahren für die Prüfung der Gleich wertigkeit von Ausbildungsabschlüsse n, die in einem Ausbildungsgang nach Anhang I der AVO Inland vor der Inkraftsetzung oder während der Übergangsfrist nach Inkrafttret en der entsprechenden Ausbildungs bestimmungen des SRK erworben wurden. II. Anerkennungsvoraussetzungen Art.
2 Dauer und Ausbildungsinhalt Die Ausbildung muss in Bezug au f die Dauer und den Ausbildungs inhalt (theoretische Kenntnisse, pr aktische Fähigkei ten) mit der ent sprechenden, vom SRK geregelte n Ausbildung vergleichbar sein. Art.
3 Ausbildungsabschluss Die für die Ausübung des Berufes notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen im Rahmen des Ausbildungsabschlusses über prüft worden sein.
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