Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung über die Leistungsbeurteilung während des Semesters und für die Abschlussprü... (507a)

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Verordnung über die Leistungsbeurteilung während des Semesters und für die Abschlussprü... (507a)

Verordnung über die Leistungsbeurteilung während des Semesters und für die Abschlussprüfungen auf der Sekundarstufe II aufgrund der besonderen Lage infolge des Coronavirus (Covid-19)

Nr. 507a Verordnung über die Leistungsbeurteilung während des Semesters und für die Abschlussprüfungen auf der Sekundarstufe II aufgrund der besonderen Lage infolge des Coronavirus (Covid-19) vom 16. März 2021 (Stand 1. April 2021) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 25 Absatz 1a des Gesetzes über die Gymnasialbildung vom 12. Februar
2001
1 und § 36 Absatz 1a des Gesetzes über die Berufsbildung und die Weiterbildung vom 12. September 2005
2 , auf Antrag des Bildungs- und Kulturdepartementes, beschliesst:

§ 1

Geltungsbereich und Zweck
1 Die Verordnung gilt für die Leistungsbeurteilung während des Semesters sowie für die Abschlussprüfungen 2021 in der Sekundarstufe II aufgrund der besonderen Lage, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) besteht.
2 Sie regelt insbesondere die Abweichungen von den geltenden Bestimmungen des kantonalen Verordnungsrechts, damit die Noten ermittelt sowie die Promotion und die Abschlussprüfungen 2021 sichergestellt werden können.

§ 2

Zeugnisse und Promotion
1 Die Schulleitung ist berechtigt, von der im kantonalen Recht für ein Semester vorge
- schriebenen Mindestanzahl der Prüfungen abzuweichen.
1 SRL Nr.
501
2 SRL Nr.
430 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2021-018
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