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Verordnung zur Regelung der politischen Rechte aufgrund der besonderen Lage infolge der ... (10a)

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Verordnung zur Regelung der politischen Rechte aufgrund der besonderen Lage infolge der ... (10a)

Verordnung zur Regelung der politischen Rechte aufgrund der besonderen Lage infolge der Covid-19-Epidemie

Nr. 10a Verordnung zur Regelung der politischen Rechte aufgrund der besonderen Lage infolge der Covid-19-Epidemie
* vom 24. März 2020 (Stand 1. Januar 2021) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 56 Absatz 3 der Kantonsverfassung vom 17. Juni 2007
1 , beschliesst:
1 Geltungsbereich und Zweck

§ 1

Geltungsbereich
1 Die Verordnung gilt für alle Wahlen und Abstimmungen der Gemeinden, der Korpora
- tionsgemeinden sowie der Gemeinde- und Zweckverbände. *

§ 2

Zweck
1 Die Verordnung regelt Abweichungen von Bestimmungen des kantonalen Rechts, um einen geordneten Ablauf bei der Wahrnehmung der politischen Rechte zu ermöglichen, solange Einschränkungen aufgrund der besonderen Lage infolge der Covid-19-Epidemie bestehen. *
2 ... *

§ 3

* ...
1 SRL Nr.
1 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2020-018
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