Verordnung zur Regelung der politischen Rechte aufgrund der besonderen Lage infolge der ... (10a)
Verordnung zur Regelung der politischen Rechte aufgrund der besonderen Lage infolge der ... (10a)
Verordnung zur Regelung der politischen Rechte aufgrund der besonderen Lage infolge der Covid-19-Epidemie
Nr. 10a Verordnung zur Regelung der politischen Rechte aufgrund der besonderen Lage infolge der Covid-19-Epidemie
* vom 24. März 2020 (Stand 1. Januar 2021) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 56 Absatz 3 der Kantonsverfassung vom 17. Juni 2007
1 , beschliesst:
1 Geltungsbereich und Zweck
§ 1
Geltungsbereich
1 Die Verordnung gilt für alle Wahlen und Abstimmungen der Gemeinden, der Korpora
- tionsgemeinden sowie der Gemeinde- und Zweckverbände. *
§ 2
Zweck
1 Die Verordnung regelt Abweichungen von Bestimmungen des kantonalen Rechts, um einen geordneten Ablauf bei der Wahrnehmung der politischen Rechte zu ermöglichen, solange Einschränkungen aufgrund der besonderen Lage infolge der Covid-19-Epidemie bestehen. *
2 ... *
§ 3
* ...
1 SRL Nr.
1 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2020-018