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Reglement über die Fakultätsprüfungen an der Veterinärmedizinischen Fakultät der Uni... (415.444)

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Reglement über die Fakultätsprüfungen an der Veterinärmedizinischen Fakultät der Uni... (415.444)

Reglement über die Fakultätsprüfungen an der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Zürich für Ausländer

1 Fakultätsprüfungen an der Veterinärmed. Fakultät – Reglement
415.444 Reglement über die Fakultätsprüfungen an der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Zürich für Ausländer (vom 23. Oktober 1984)
1
Art
der Prüfungen

§ 1.

Ausländische Studenten der Veterinärmedizin, die ihr Stu dium ganz oder teilweise in Zürich absolviert haben, können an der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Zürich Prüfungen ablegen, die in Bezug auf Prüfungsfächer, Prüfungsmodus und Anfor derungen den eidgenössi schen tierärztlichen Pr üfungen entsprechen. Die Prüfungen führen zum Erwerb des tierärztlichen Fakultäts- Diploms, das jedoch nicht zur Ausübung der tierärztlichen Praxis in der Schweiz berechtigt
Leiter der
Prüfungen,
Examinatoren

§ 2.

Leiter der Prüfung en ist der Dekan. Als Examinatoren amte n dieselben Prüfenden, welche die ent sprechenden eidgenössischen Medi zinalprüfungen abnehmen. Der Dekan vereinbart mit der Prüfun gskommission die Prüfungstermine und bietet die Kandidaten auf.
Anmeldung
zu den
Prüfungen

§ 3.

Die Anmeldungen sind schriftlic h, zum gleichen Termin wie für die entsprechenden eidgenössi schen Prüfungen, dem Dekan ein zureichen. Eine Abmeldung hat vor Beginn de r Prüfung schriftlich zu erfol gen. Wenn ein Kandidat nach dere n Beginn ohne ärztliches Zeugnis zurücktritt, so gilt diese Prüfung als nicht bestanden.
Zulassung
zu den
Prüfungen

§ 4.

Der Dekan überprüft, ob die formalen Bedingungen zur Anmeldung erfüllt sind, und entschei det in diesem Rahmen über die Zulassung zur Prüfung. Er setzt die übrigen Fakultätsmitglieder vo n der Anmeldung in Kenntnis. In schwierigen Fällen kann er den En tscheid über die Zulassung der Fakultät übertragen.

§ 5.

2
Erste
Vorprüfung
(Naturwissen
-
schaftliche
Fakultäts
-
prüfung)

§ 6.

Für die Anmeldung und Durchf ührung ist das Dekanat der Medizinischen Fakultät der Un iversität Zürich zuständig.
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