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Verordnung über die Promotion zur Doktorin / zum Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. ... (415.413)

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Verordnung über die Promotion zur Doktorin / zum Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. ... (415.413)

Verordnung über die Promotion zur Doktorin / zum Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. iur.) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

1 Doktorin/Doktor der Rechts wissenschaft (Dr. iur.)
415.413 Verordnung über die Promotion zur Doktorin / zum Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. iur.) an der Rechts wissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (Promotionsverordnung) (vom 25. Mai 2009)
1 Der Universitätsrat beschliesst:
1. Teil: Allgemeine Bestimmungen
1. Abschnitt: Grundlagen
Anwendungs
-
bereich

§ 1.

1 Die Promotionsverordnung rege lt das Doktorat der Rechts wissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich.
2 Besondere Regelungen aus Vere inbarungen mit anderen Fakul täten bleiben vorbehalten.
Ergänzende
Bestimmungen

§ 2.

1 Die nähere Ausgestaltung der Doktoratsprogramme gemäss

§ 4 Abs. 2 erfolgt in den hierzu

erlassenen Doktoratsordnungen.
2 Für Fragen, die in dieser Prom otionsverordnung und in den Dok toratsordnungen nicht ge regelt sind, gilt di e Rahmenordnung für das Studium in den Bachelor- und Mast er-Studiengängen an der Rechts wissenschaftlichen Fakultät der Univ ersität Zürich sowie die Studien ordnung Master of Law sinngemäss.
3 Über Fragen, die auch dort nich t geregelt sind, beschliesst die Fakultätsversammlung.
4 Die Dekanin oder der Dekan en tscheidet im Einzelfall.
Mitteilungen

§ 3.

1 Auf der Website der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wer den für jedes Semester das komment ierte Vorlesungsverzeichnis (Web VVZ) sowie für das Doktorat we sentliche Mitteilungen publiziert.
2 Informationen, welche das Doktor at betreffen, werden den Dok torierenden zudem über ein persönl iches UniAccess-Konto zugesandt, welches mit der Immatrikulation erö ffnet wird. Die Informationen gel ten als zugegangen, sobald sie v on der UniAccess-Mailbox abrufbar sind.
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