Verordnung über die Promotion zur Doktorin / zum Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. ... (415.413)
Verordnung über die Promotion zur Doktorin / zum Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. ... (415.413)
Verordnung über die Promotion zur Doktorin / zum Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. iur.) an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
1 Doktorin/Doktor der Rechts wissenschaft (Dr. iur.)
415.413 Verordnung über die Promotion zur Doktorin / zum Doktor der Rechtswissenschaft (Dr. iur.) an der Rechts wissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (Promotionsverordnung) (vom 25. Mai 2009)
1 Der Universitätsrat beschliesst:
1. Teil: Allgemeine Bestimmungen
1. Abschnitt: Grundlagen
Anwendungs
-
bereich
§ 1.
1 Die Promotionsverordnung rege lt das Doktorat der Rechts wissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich.
2 Besondere Regelungen aus Vere inbarungen mit anderen Fakul täten bleiben vorbehalten.
Ergänzende
Bestimmungen
§ 2.
1 Die nähere Ausgestaltung der Doktoratsprogramme gemäss
§ 4 Abs. 2 erfolgt in den hierzu
erlassenen Doktoratsordnungen.
2 Für Fragen, die in dieser Prom otionsverordnung und in den Dok toratsordnungen nicht ge regelt sind, gilt di e Rahmenordnung für das Studium in den Bachelor- und Mast er-Studiengängen an der Rechts wissenschaftlichen Fakultät der Univ ersität Zürich sowie die Studien ordnung Master of Law sinngemäss.
3 Über Fragen, die auch dort nich t geregelt sind, beschliesst die Fakultätsversammlung.
4 Die Dekanin oder der Dekan en tscheidet im Einzelfall.
Mitteilungen
§ 3.
1 Auf der Website der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wer den für jedes Semester das komment ierte Vorlesungsverzeichnis (Web VVZ) sowie für das Doktorat we sentliche Mitteilungen publiziert.
2 Informationen, welche das Doktor at betreffen, werden den Dok torierenden zudem über ein persönl iches UniAccess-Konto zugesandt, welches mit der Immatrikulation erö ffnet wird. Die Informationen gel ten als zugegangen, sobald sie v on der UniAccess-Mailbox abrufbar sind.