Verordnung über die Leistungsbeurteilung während des Semesters und für die Abschlussprüf... (507)
Verordnung über die Leistungsbeurteilung während des Semesters und für die Abschlussprüf... (507)
Verordnung über die Leistungsbeurteilung während des Semesters und für die Abschlussprüfungen auf der Sekundarstufe II aufgrund der ausserordentlichen Lage infolge des Coronavirus (Covid-19)
Nr. 507 Verordnung über die Leistungsbeurteilung während des Semesters und für die Abschlussprüfungen auf der Sekundarstufe II aufgrund der ausserordentlichen Lage infolge des Coronavirus (Covid-19) vom 5. Mai 2020 (Stand 5. Mai 2020) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 56 Absatz 3 der Kantonsverfassung vom 17. Juni 2007
1 , auf Antrag des Bildungs- und Kulturdepartementes, beschliesst:
§ 1
Geltungsbereich und Zweck
1 Die Verordnung gilt für die Leistungsbeurteilung während des Semesters auf der Se
- kundarstufe II sowie für die Abschlussprüfungen an den Gymnasien und an den Fach
- mittelschulen aufgrund der ausserordentlichen Lage, die im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) besteht.
2 Sie regelt insbesondere Abweichungen von Bestimmungen des kantonalen Rechts, da
- mit die Noten ermittelt und die Aushändigung der Zeugnisse sichergestellt werden kön
- nen.
§ 2
Mindestanzahl Prüfungen
1 Die Schulleitung ist berechtigt, von der im kantonalen Recht für ein Semester vorge
- schriebenen Mindestanzahl der Prüfungen abzuweichen.
§ 3
Berufsmaturitätslehrgänge
1 Noten, die während des Fernunterrichts erteilt wurden, werden für die Berechnung der Zeugnisnote des zweiten Semesters des Schuljahres 2019/2020 beigezogen.
1 SRL Nr.
1 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. K 2020 1521 G 2020-034