Verordnung über die elektronische Stimmabgabe von Auslandschweizerinnen und Auslands... (141.114)
Verordnung über die elektronische Stimmabgabe von Auslandschweizerinnen und Auslands... (141.114)
Verordnung über die elektronische Stimmabgabe von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern
1 141.114 Verordnung über die elektronische Stimmabgabe von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern (ESASV) vom 27.10.2010 (Stand 01.03.2021) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 18 Absatz 1 und 168 des Gesetzes vom 5. Juni 2012 über die politischen Rechte (PRG) 1 ) , auf Antrag der Staatskanzlei. * beschliesst:
1 Geltungsbereich und Organisation
Art. 1
Gegenstand und Geltungsbereich
1 Diese Verordnung regelt den Versuchsbetrieb betreffend die elektronische Stimmabgabe (E-Voting) von stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern bei kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstim mungen. *
2 Soweit diese Verordnung keine ergänzenden oder abweichenden Bestim mungen enthält, findet die Gesetzgebung über die politischen Rechte Anwen dung.
Art. 2
Versuchsbetrieb
1 Der Regierungsrat bestimmt im Rahmen eines Versuchsbetriebs für einzelne oder mehrere Urnengänge, ob die Möglichkeit der elektronischen Stimmabga be eingeräumt werden soll. *
2 Für eidgenössische Urnengänge unterbreitet er dem Bundesrat ein Gesuch um Erteilung der Grundbewilligung. *
Art. 3
Stimmberechtigte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
1 Der Versuchsbetrieb besteht für stimmberechtigte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mit Stimmgemeinde im Kanton Bern. *
1) BSG 141.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
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