Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefach... (413.541)
Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefach... (413.541)
Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich
1 Promotionsordnung – Pflegefachfrau HF / Pflegefachmann HF
413.541 Promotionsordnung für die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefachmann HF am Zentrum für Ausbildung im Gesundheitswesen Kanton Zürich (vom 19. März 2008)
1 Die Bildungsdirektion verordnet: A. Allgemeines
Ausbildungs
-
dauer
§ 1.
3
1 Die Diplomausbildung zur Pflegefachfrau HF oder zum Pflegefachmann HF dauert a. im Vollzeit-Studiengang drei Jahre, b. im berufsbegleitend en Bildungsgang höchs tens vier Jahre.
2 Der Vollzeit-Studiengang besteh t je Ausbildungsj ahr aus einem Semester im Lernbereich Schule und einem Semester im Lernbereich Praxis. Der berufsbegleitende Bild ungsgang besteht aus Modulen in denselben Lernbereichen.
Lernbereiche
§ 2.
Die Semester im Lernbereich Sc hule gliedern sich in Basis-, Arbeitsfeld-, Festigungs- und Erwe iterungsmodule. Die Semester im Lernbereich Praxis bestehen aus jeweils einem Praktikum. B. Promotion
Allgemeine
Promotions
-
bestimmungen
§ 3.
1 Jedes Semester bzw. jedes M odul wird mit einer Promotion abgeschlossen.
3
2 Die Beurteilung beruht auf de n zu erreichenden Kompetenzen gemäss dem Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zur diplomierten Pflegefachfrau HF / zum diplomierten Pflege fachmann HF der Natio nalen Dach-Organisati on der Arbeitswelt Ges undheit (OdA Santé). Die Kriterien werden den Studiere nden vorgängig bekannt gegeben.
Bewertungs
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massstab
§ 4.
Die Beurteilung der Leistungen beruht auf folgender Bewer tungsskala: A: hervorragend B: sehr gut C: gut