Reglement über das schweizerisch-italienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich (413.228)
Reglement über das schweizerisch-italienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich (413.228)
Reglement über das schweizerisch-italienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich
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1.4.00 - 28 Liceo artistico – Reglement
413.228 Reglement über das schweizerisch-ita lienische Liceo artistico (Kunstgymnasium) Zürich
3 (vom 21. Juni 1988)
1 I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1.
3 An der Kantonsschule Freudenbe rg in Zürich besteht eine Abteilung «Liceo artistico» (Kuns tgymnasium), die vom Kanton Zürich geführt wird. Der italienische Staa t beteiligt sich durch Entsendung von Lehrern und Zuteilung von Schu lmaterial sowie im Rahmen der Budgetmöglichkeiten durch Weiter bildungskurse fü r die am Liceo tätigen Lehrkräfte ode r durch finanzielle Be iträge an schuleigene Initiativen mit gleicher Zielsetzung.
§ 2.
5 Das Liceo artistico führt in ei nem fünfjährigen zweisprachigen und bikulturellen Ausbildungsgang zum schweizerisch anerkannten Maturitätsabschluss des musischen Pr ofils, welcher als Diplom einer italienischen fünfjährigen Maturità artistica anerkannt wird und zur Fortsetzung der Studien in Italien berechtigt. Der Ma turitätsabschluss gibt Zugang zu sämtlichen Schwei zer und italienischen Hochschulen und zu den italienischen Kunstakade mien sowie auch zu den andern italienischen Schulen des tertiären Bildungsganges.
§ 3.
3 Für Bewerber, die italienische Schulen durchlaufen haben, wird die «Licenza di sc uola media» vorausgesetzt. Für den Eintritt in die 1. Klasse setzt der Erziehungs rat die obere Altersgrenze fest.
§ 4.
Für den Eintritt in die 1. Klasse ist eine Aufnahmeprüfung zu bestehen, die in der Regel derjenig en an den übrigen Zürcher Mittel schulen desselben Typus entspricht . Es findet zusätzlich eine Eig nungsprüfung im gestal terischen Bereich statt.
§ 5.
Der Erziehungsrat erlässt ein Aufnahme-, ein Promotions- und ein Maturitäts prüfungsreglement.
§ 6.
Es gilt die Schulordnung der Kantonsschulen.
§ 7.
5 Der Erziehungsrat erlässt den Lehrplan im Einvernehmen mit den italienischen Behörden. Er ri chtet sich einerseits nach den An forderungen des musischen Maturitäts profils, andererseits nach den Anforderungen einer umfassenden K unsterziehung im gestalterischen Bereich.