Verordnung über das Zentrum für Klinische Forschung an der Medizinischen Fakultät de... (415.435)
Verordnung über das Zentrum für Klinische Forschung an der Medizinischen Fakultät de... (415.435)
Verordnung über das Zentrum für Klinische Forschung an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich
1 Verordnung über das Zentrum für Klinische Forschung
415.435 Verordnung über das Zentrum fü r Klinische Forschung an der Medizinischen Fakul tät der Universität Zürich (vom 30. Oktober 2000)
1 Der Universitätsrat beschliesst:
1. Teil: Zweck und Aufgaben des Zentrums für Klinische Forschung (ZKF)
Zweck
§ 1.
1 Das Zentrum dient der Förderung der grundlagenwissen schaftlichen und patientenbezogenen kl inischen Forschung primär am Universitätsspital Zürich.
2 Es koordiniert seine Tätigkeit mi t anderen Universitätskliniken und Instituten der Medizinischen Fakultät.
3 Es fördert den akademischen Nachwuchs und die Wettbewerbs fähigkeit im nationalen und internationalen Vergleich.
Aufgaben
§ 2.
Als Aufgaben des Zentrums gelten:
1. Bewirtschaftung gemeinsamer, zentrumsbezogener, räumlicher, apparativer, pers oneller und finanzieller Ressourcen,
2. Förderung klinikbezogener Gr undlagenforschung, die von For schungsgruppen an Kliniken, Abteilungen und Instituten des Uni versitätsspitals durchgeführt wird,
3. Förderung probanden- und pati entenbezogener klinischer For schung im Rahmen einer Klinis chen Forschungsstation am Uni versitätsspital (KFS-USZ),
4. Förderung der Kooperation zwischen Forschungsgruppen.
Teilnahme
am Zentrum
§ 3.
Die teilnehmenden Forschungsg ruppen bilden das Zentrum. Sie sind in der Regel im Universität sspital tätig. Über die Aufnahme ins Zentrum entscheidet das Kuratorium.