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Verordnung über die Voraussetzungen der Erteilung der erweiterten Befugnisse an Beamt... (242.15)

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Verordnung über die Voraussetzungen der Erteilung der erweiterten Befugnisse an Beamt... (242.15)

Verordnung über die Voraussetzungen der Erteilung der erweiterten Befugnisse an Beamte und Angestellte der Notariate sowie die Durchführung der Fachprüfungen

1 Weiterbildungsverordnung
242.15 Verordnung über die Voraussetzungen der Erteilung der erweiterten Befugnisse an Beamte und Angestellte der Notariate sowie die Durchführung der Fachprüfungen (Weiterbildungsverordnung) (vom 14. Dezember 1988)
1 Das Obergericht, gestützt auf §
37 lit. b des Gesetzes über das Notariatswesen vom 9. Juni
1985
2 , beschliesst: I. Erweiterte Befugnisse und Vo raussetzungen für deren Erteilung
Erweiterte
Befugnisse

§ 1.

Die erweiterten Befugnisse im Sinne des Gesetzes über das Notariatswesen
2 umfassen: a. die Aufnahme von Wechselprotesten durch den Protestbeamten, b. die Beurkundung von Rechtsgesch äften über dingliche und vor merkbare Rechte an Grundstü cken durch den Urkundsbeamten, c. die Beglaubigungen durch den Beglaubigungsbeamten, d. die Anlegung und Führung des Grundbuchs sowie der kantonalen übergangsrechtlichen Grundbuche inrichtungen und des Verzeich nisses über die Korporationsteil rechte durch den Grundbuchsekre tär, ohne die Abweisung von Grundbuchanmeldungen und die Un terzeichnung von Schuldbriefen, e. die Aufnahme von Konkursinventaren und, mit Ausnahme über Grundstücke, die Durchführung von Zwangsverst eigerungen durch den Konkurssekretär.
b. Erteilungs
-
grundsätze

§ 2.

Das Obergericht kann Beamte und Angestellte zur Ausübung der erweiterten Befugnisse ermäch tigen, wenn sie die Voraussetzun gen dazu erfüllen und der Geschäftsbe trieb des jeweiligen Notariates dies rechtfertigt. Ein Anspruch au f Erteilung der er weiterten Befug nisse besteht nicht.
a. Umfang
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