Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Staatskanzlei (152.211)

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Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Staatskanzlei (152.211)

Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Staatskanzlei

1 152.211 Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Staatskanzlei (Organisationsverordnung STA, OrV STA) vom 18.10.1995 (Stand 01.01.2024) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 21 Absatz 1b, 25 Absatz 2a und 50 Absatz 1 Buchstabe b des Gesetzes vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung 1 ) (Organisationsgesetz, OrG), auf Antrag der Staatskanz lei, * beschliesst:
1 Aufgaben der Staatskanzlei

Art. 1

1 Die Staatskanzlei (STA) ist Stabs- und Verbindungsstelle des Grossen Rates und des Regierungsrates. *
2 Der Staatskanzlei obliegen namentlich die folgenden Aufgaben: a sie ist verantwortlich für die politische Gesamtplanung; b sie führt Wahlen und Abstimmungen durch; b1 * sie betreut das Vorverfahren bei einer Totalrevision der Verfassung; c * sie koordiniert die Zusammenarbeit der Kantonsverwaltung mit der Depu tation, dem Bernjurassischen Rat (BJR) und dem Rat für französischspra chige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB); d * sie behandelt Fragen im Zusammenhang mit den Aussenbeziehungen des Kantons und mit der europäischen Integration, sofern nicht andere Di rektionen zuständig sind; e * sie ist verantwortlich für die gesamtkantonale Informations- und Kommuni kationstätigkeit gegenüber der Öffentlichkeit und dem Personal der Kantonsverwaltung; e1 * sie ist verantwortlich für die Medienförderung sowie die Förderung der Medienkompetenz und der politischen Bildung;
1) BSG 152.01 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
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