Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung über die versuchsweise Einführung der elektronischen Stimmabgabe für Auslandsc... (12)

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Verordnung über die versuchsweise Einführung der elektronischen Stimmabgabe für Auslandsc... (12)

Verordnung über die versuchsweise Einführung der elektronischen Stimmabgabe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

Nr. 12 Verordnung über die versuchsweise Einführung der elektronischen Stimmabgabe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer vom 6. Juli 2010 (Stand 1. August 2010) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 69a Absatz 3 des Stimmrechtsgesetzes vom 25. Oktober 1988
1
, auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes, beschliesst:
1 Geltungsbereich

§ 1

1 Die Verordnung regelt die versuchsweise Einführung der elektronischen Stimmabgabe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die nach Massgabe des Bundesrechts im Kanton Luzern stimmberechtigt sind. Der Bund legt den Kreis der Länder fest, in de
- nen die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer berechtigt sind, ihre Stimme elektronisch abzugeben.
2 Das Justiz- und Sicherheitsdepartement bestimmt für jede Abstimmung, ob die Mög
- lichkeit der elektronischen Stimmabgabe eingeräumt werden soll und unterbreitet dem Bundesrat ein entsprechendes Gesuch.
1 SRL Nr. 10 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. K 2010 2171 | G 2010 196
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