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Reglement über die zahnärztlichen Prüfungen an der Medizinischen Fakultät der Univ... (415.434.2)

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Reglement über die zahnärztlichen Prüfungen an der Medizinischen Fakultät der Univ... (415.434.2)

Reglement über die zahnärztlichen Prüfungen an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich

1 Zahnärztliche Prüfungen an der Med. Fakultät – Reglement
415.434.2 Reglement über die zahnärztlichen Prüfungen an der Medizinischen Fakul tät der Universität Zürich (vom 6. September 1988)
1 A. Allgemeine Bestimmungen
Zweck
der Prüfungen

§ 1.

Die Medizinische Fakultät führ t Prüfungen zum Erwerb des zahnärztlichen Prüf ungsausweises durch . Dieser berechtigt nicht zur selbstständigen Führung einer zahnärztlichen Praxis auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft.
Prüfungs
-
kommission

§ 2.

Die Fakultät ernennt eine Pr üfungskommission, bestehend aus dem Dekan (Vorsitz) und vier bis sechs Examinatoren. Die Prü fungskommission unterstützt den Dekan bei der Organisation und Lei tung der Prüfungen.
Examinatoren

§ 3.

Die Prüfungen werden von den zuständigen Fachvertretern abgenommen. Al s Ersatzmänner und Koexaminatoren können Fakul tätsmitglieder, Privatdozenten, Oberärzte, Oberassistenten und prak tizierende Zahnärzte beigezogen werden. Der Koexaminator kann Fragen stellen.
Te r m i n e

§ 4.

Der Dekan bestimmt die An meldungs- und Prüfungster mine, die in der Regel mit den Te rminen der eidgenössischen Medi zinalprüfungen für Zahnärzte übere instimmen, und gibt diese durch Anschlag bekannt. Die Aufteilung einer Prüfung oder eines Prüfungsteils auf mehrere Sessionen ist nicht zulässig.

§ 5.

3
Anmeldung

§ 6.

Die Anmeldung zu jedem einz elnen Prüfungsabschnitt hat persönlich auf dem Dekanat zu erfolgen. Der Anmeldung sind beizulegen: a) der Ausweis über die Immatrikulat ion an der Universität Zürich für das Semester der Anmeldung; b) Ausweise über den Besuch der Lehrveranstaltungen, welche erfor derlich sind für die Zulassung zu den entsprechenden eidgenös sischen Prüfungen für Zahnärzte; c) ein kurz gefasster Lebe nslauf mit Bildungsgang; d) . . .
3
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