Verordnung über die Unterstützungsmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswi... (101.5)
Verordnung über die Unterstützungsmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswi... (101.5)
Verordnung über die Unterstützungsmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor
1 101.5 Verordnung über die Unterstützungsmassnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kultursektor (CKKV) vom 08.04.2020 (Stand 21.05.2020) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 91 Absatz 1 der Kantonsverfassung (KV) 1 ) , auf Antrag der Bildungs- und Kulturdirektion, beschliesst:
Art. 1
Gegenstand
1 Diese Verordnung regelt den Vollzug der folgenden Unterstützungsmassnah men nach der eidgenössischen Verordnung vom 20. März 2020 über die Abfe derung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) im Kul tursektor (COVID-Verordnung Kultur) 2 ) : a * ... b Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und für Kulturschaffende.
Art. 2
Grundsatz
1 Die Unterstützungsmassnahmen werden im Rahmen der verfügbaren Finanz mittel gewährt.
Art. 3
Gesuchseinreichung
1 Gesuche um Unterstützungsmassnahmen sind elektronisch durch das Ge suchsportal der Kulturförderung des Kantons Bern einzureichen.
2 Sie sind umgehend, spätestens aber bis am 20. September 2020 einzurei chen. *
3 Wird das Gesuch nach Ablauf dieser Frist eingereicht, ist das Recht auf Prü fung des Gesuchs verwirkt.
1) BSG 101.1
2) SR 442.15 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
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