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Promotionsordnung für die Schule für Ernährungsberatung am Universitätsspital Zürich (413.571)

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Promotionsordnung für die Schule für Ernährungsberatung am Universitätsspital Zürich (413.571)

Promotionsordnung für die Schule für Ernährungsberatung am Universitätsspital Zürich

1 Schule für Ernährungsberatung am Universitätsspital Zürich
413.571 Promotionsordnung der Schule für Ernährungsberatung am Universitätsspital Zürich (vom 15. August 2006)
1 Die Bildungsdirektion verordnet: A. Ausbildungsverlauf
Ausbildungs
-
jahre/Semester

§ 1.

Die Ausbildung gliedert sich in drei Ausbildungsjahre und umfasst: – Theoretische Ausbildung und prak tische Übungen an der Schule im 1. Ausbildungsjahr (1. und 2. Semester) – Praktische Ausbildung an den Pr aktikumsorten und Schultage im
2. und 3. Ausbildungsjahr (3.–6. Semester)
Theorie und
praktische
Übungen im
1. Ausbildungs
-
jahr

§ 2.

Das erste Ausbildungsjahr umfass t theoretischen Unterricht in naturwissenschaftlichen und medizinischen Grundlagenfächern sowie in ernährungsbezogenen Fä chern. Hinzu kommen praktische Fächer und praktische Übungen mi t Bezug zum theoretischen Unter richt.
Praktische
Ausbildung
und Schultage
im 2. und 3. Aus
-
bildungsjahr

§ 3.

1 Die praktische Ausbildung gliede rt sich in vier Praktika zu je sechs Monaten und umfasst durch schnittlich einen Schultag pro Woche. Der Praktikumsort wird von der Schulleitung bestimmt.
2 Die Praktika werden in einem Spital, in einer Beratungspraxis, in einem Industrie- oder Dienstle istungsbetrieb absolviert.
Übertritt

§ 4.

Für den Übertritt in das näch ste Semester sind die Promo tionsbedingungen zu erfüllen.
Probezeit

§ 5.

Die ersten sechs Monate der Au sbildung gelten als Probezeit. B. Promotion
Beurteilung der
Leistungen

§ 6.

1 Die Beurteilung der Leistun gen basiert auf folgender Beurteilungsskala:
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