Promotionsordnung für die Schule für Ernährungsberatung am Universitätsspital Zürich (413.571)
Promotionsordnung für die Schule für Ernährungsberatung am Universitätsspital Zürich (413.571)
Promotionsordnung für die Schule für Ernährungsberatung am Universitätsspital Zürich
1 Schule für Ernährungsberatung am Universitätsspital Zürich
413.571 Promotionsordnung der Schule für Ernährungsberatung am Universitätsspital Zürich (vom 15. August 2006)
1 Die Bildungsdirektion verordnet: A. Ausbildungsverlauf
Ausbildungs
-
jahre/Semester
§ 1.
Die Ausbildung gliedert sich in drei Ausbildungsjahre und umfasst: – Theoretische Ausbildung und prak tische Übungen an der Schule im 1. Ausbildungsjahr (1. und 2. Semester) – Praktische Ausbildung an den Pr aktikumsorten und Schultage im
2. und 3. Ausbildungsjahr (3.–6. Semester)
Theorie und
praktische
Übungen im
1. Ausbildungs
-
jahr
§ 2.
Das erste Ausbildungsjahr umfass t theoretischen Unterricht in naturwissenschaftlichen und medizinischen Grundlagenfächern sowie in ernährungsbezogenen Fä chern. Hinzu kommen praktische Fächer und praktische Übungen mi t Bezug zum theoretischen Unter richt.
Praktische
Ausbildung
und Schultage
im 2. und 3. Aus
-
bildungsjahr
§ 3.
1 Die praktische Ausbildung gliede rt sich in vier Praktika zu je sechs Monaten und umfasst durch schnittlich einen Schultag pro Woche. Der Praktikumsort wird von der Schulleitung bestimmt.
2 Die Praktika werden in einem Spital, in einer Beratungspraxis, in einem Industrie- oder Dienstle istungsbetrieb absolviert.
Übertritt
§ 4.
Für den Übertritt in das näch ste Semester sind die Promo tionsbedingungen zu erfüllen.
Probezeit
§ 5.
Die ersten sechs Monate der Au sbildung gelten als Probezeit. B. Promotion
Beurteilung der
Leistungen
§ 6.
1 Die Beurteilung der Leistun gen basiert auf folgender Beurteilungsskala: