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Verordnung über das Weiterbildungsprogramm und die Organisation des Master of Advanc... (415.612)

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Verordnung über das Weiterbildungsprogramm und die Organisation des Master of Advanc... (415.612)

Verordnung über das Weiterbildungsprogramm und die Organisation des Master of Advanced Studies in Finance an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und dem Departement Mathematik der ETH Zürich

1 Master of Advanced Studies in Finance – Verordnung
415.612 Verordnung über das Weiterbildungsprogramm und die Organisation des Mast er of Advanced Studies in Finance an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und dem Departement Mathematik der ETH Zürich (vom 24. November 2003 /
13. Januar 2004)
1 Der Universitätsrat der Universität Zürich und die Schulleitung der ETH Zürich beschliessen:
Trägerschaft

§ 1.

1 Die Wirtschaftswissenschaftlic he Fakultät der Universität Zürich und das Departement Math ematik der ETH Zürich sind ge meinsam Träger des Weiterbildungsp rogramms «Master of Advanced Studies in Finance», wobei das Pr ogramm administrativ der Univer sität Zürich angegliedert ist.
2 Den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen wird gemein sam von der Wirtschafts wissenschaftlichen Faku ltät der Universität Zürich und der ETH Zürich der Tite l «Master of Advanced Studies in Finance of the University of Zurich and the Swiss Federal Institute of Technology Zurich» (Abkürzung: MAS Finance Uni/ETH Zurich) ver liehen.
Zielsetzung

§ 2.

1 Die Weiterbildung zum «Mas ter of Advanced Studies in Finance» ist ein zweisemestriges, vollzeitlich zu absolvierendes Kurs programm, das mit einer anschliessenden Abschlussarbeit (Master’s Thesis) beendet wird.
2 Auf besonderen Antrag kann das Kursprogramm übe r vier Semes ter berufsbegleitend absolviert werden.
3 In der Regel wird das Programm in englischer Sprache angeboten.
Teilnehmerin
-
nen und
Teilnehmer

§ 3.

1 Die Teilnehmerinnen und Teilne hmer verfügen in der Regel über einen Hochschulabschluss (Mas ter, Diplom, Lizenziat) oder eine äquivalente Ausbildung, mit Vorte il in einer finanzwirtschaftlichen oder stark quantitativ orientierten Fachrichtung (Mathematik, Physik, Ingenieurwissenschaften). Überdies wird in der Regel Berufserfahrung vorausgesetzt. In jedem Fall hat sich die Teilnehmerin oder der Teil nehmer durch gute finanzwirtsc haftliche und mathematische Grund kenntnisse auszuweisen.
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