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Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für ... (414.17)

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Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für ... (414.17)

Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte

1 Schulen mit spezifisch-strukturie rten Angeboten für Hochbegabte
414.17 Beschluss des Regierungsrates über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (vom 22. Oktober 2003)
1 Der Regierungsrat, gestützt auf §
34 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999
2 ,
3 beschliesst: I. Der Kanton Zürich tritt der In terkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturiert en Angeboten für Hochbegabte vom
20. Februar 2003 bei. II. Für Ausbildungsangebote des Kantons Zürich gelten die An sätze gemäss dem jewe ils geltenden Regionalen Schu labkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen der Nordwestschweize rischen Erziehung sdirektorenkonfe renz NW EDK.
3 III. Die Bildungsdirektion bezeichne t die Schulen mit Standort im Kanton Zürich, die dem Abkommen unterstellt werden, und die Stu diengänge der Vereinbarungskant one, für die das Schulgeld übernom men wird. IV. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
1 OS 58, 251 . In Kraft seit 16. August 2004.
2 LS 413.21 .
3 Fassung gemäss RRB vom 30. Januar 2013 ( OS 68, 148 ; ABl 2013-02-08 ). In Kraft seit 1. Mai 2013.
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