Reglement über die Zulassung zum Studium an der Pädagogischen Hochschule Zürich (414.412)
Reglement über die Zulassung zum Studium an der Pädagogischen Hochschule Zürich (414.412)
Reglement über die Zulassung zum Studium an der Pädagogischen Hochschule Zürich
1 Zulassung zum Studium an der Pädagogischen Hochschule – R
414.412 Reglement über die Zulassung zum Studium an der Pädagogischen Hochschule Zürich (vom 1. Juli 2014)
1 ,
2 Der Fachhochschulrat, gestützt auf §
10 Abs.
3 lit. l des Fachhochschulgesetzes vom 2. April
2007
3 , beschliesst:
Zweck
§ 1.
Das Reglement regelt das Verfahren für die Zulassung zum Studium an der Pädagogischen Hoch schule Zürich (PHZH). Für Bewer berinnen und Bewerber mit einem Vo rbildungsausweis, der nicht direkt zur Zulassung führt, wird ein Au fnahmeverfahren mit Aufnahmeprü fung durchgeführt.
Au fn ah m e
-
kommission
§ 2.
1 Für das Zulassungs- und Aufnahmeverfahren wird eine Auf nahmekommission eingesetzt.
2 Sie besteht aus folgenden Mitgliedern: a. Abteilungsleitung Ressort s der Ausbildung (Vorsitz), b. Leitung Ressort Aufnahmeverfahren, c. drei weitere Leitung spersonen aus dem Prorektorat Ausbildung, d. eine Vertretung des Instituts Unterstrass, e. eine Vertretung der Pädagogi schen Hochschule Schaffhausen.
3 Die Mitglieder gemäss lit. c–e werden von der Hochschulleitung für eine Amtsdauer von vier Jahren ernannt. Wiederwahl ist möglich.
Fachliche
Zulassungs
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voraussetzungen
§ 3.
1 Die Zulassungsvoraussetzungen richten sich nach den ge samtschweizerischen und kantonalen Hochschulerlassen. Für Nicht- Regelstudiengänge kann die Hoch schulleitung abwe ichende Zulas sungsvoraussetz ungen festlegen.
2 Über die Gleichwertigkeit von Vorbildungsausweisen entscheidet die Aufnahmekommission. Die An erkennung von ausländischen Vor bildungsausweisen auf Ma turitätsniveau richtet sich nach den Vorga ben der Rektorenkonferenz der Schw eizer Universitäten für die Zu lassung zum Studium an schweizeri schen universitären Hochschulen.
3 Bewerberinnen und Bewerber ohne deutschsprachigen Vorbil dungsausweis auf Seku ndarstufe II müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C2 gemäss Europäisch em Sprachenportfolio nachweisen.