Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung über Ausbildung, Weiterbildung und Aufgaben der Diakone und Diakoninnen (D... (181.71)

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Verordnung über Ausbildung, Weiterbildung und Aufgaben der Diakone und Diakoninnen (D... (181.71)

Verordnung über Ausbildung, Weiterbildung und Aufgaben der Diakone und Diakoninnen (Diakonische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen)

1 Verordnung über diakonische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
181.71 Verordnung über Ausbildung, Weiterbildung und Aufgaben der Diakone und Diakoninnen (Diakonische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen)
4 (vom 10. September 1986)
1 Erlassen vom Kirchenrat, gestützt auf Art. 145 der Kirchenordnung
2
1. Grundsatz und Geltungsbereich

§ 1.

Gemäss Art. 145 der Kircheno rdnung versteht man unter diakonischen Mitarbeitern Sozialarb eiter, Gemeindehelfer, Diakone oder Jugendarbeiter beiderlei Gesc hlechts. Zusammen mit allen ande ren Trägern kirchlichen Dienstes is t ihre Tätigkeit auf die Sammlung und Sendung, den Aufbau und das Le ben christlicher Gemeinde aus gerichtet.

§ 2.

4
1 Diese Verordnung regelt die Aus- und Weiterbildung sowie die rechtlichen Bedingungen für di e Tätigkeit der diakonischen Mit arbeiter in den Kirchgemeinden ode r in übergemeindlichen Bereichen der evangelisch-reformierten Landeskirche.
2 Dienste im diakonischen Bereich, die nicht berufsmässig aus geübt werden, fallen nicht unter diese Verordnung.
2. Aus- und Weiterbildung
4
2.1 Ausbildung

§ 3.

Die Ausbildung soll zu selbstän digem Handeln im Dienst des Gemeindeaufbaus befähigen, insbesondere: a. auf Menschen verschiedenste r Art einzugehen und ihnen die nötige Hilfe zu leisten, b. mit Gruppen umzugehen, sie zu leiten oder zu begleiten, c. gesellschaftliche Zusammenhänge wahrz unehmen und daraus er wachsende Erkenntnisse in den Dienst der Diakonie zu stellen,
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