Reglement über die Prüfungen an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich ... (415.404.2)
Reglement über die Prüfungen an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich ... (415.404.2)
Reglement über die Prüfungen an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich im Studiengang Theologie
1 Prüfungen in Theologie an der Theologischen Fakultät
415.404.2
1. 4. 04 - 44 Reglement über die Prüfungen an de r Theologischen Fakultät der Universität Zürich im Studiengang Theologie (vom 26. Januar 2004)
1 I. Allgemeines
§ 1.
Die Prüfungen für die Studierenden der Theologischen Fakultät der Universität Zürich im Studiengang Theologie werden von der Fakultät abgenommen. Sie werd en von der Konkordatskonferenz der deutschschweizerischen evangel ischen Kirchen für die Zulassung zur praktischen Ausbildung und zu den praktischen Prüfungen an erkannt.
§ 2.
Es finden zwei Prüfungen stat t: eine propädeutische (Zwi schenprüfung) und eine theoretisch-theo logische (Abschlussprüfung); hinzu kommt die Verleihung des Lizenziats in Theologie. Die Promotion in Theologie wird in einer gesonderten Promotionsordnung
2 geregelt. II. Die Anmeldung zu den Prüfungen
§ 3.
Die Prüfungen werden in der Re gel zu Beginn und am Ende eines Semesters abgenommen. Die An meldungen dazu sind spätestens bis zum 10. Januar bzw. 10. Juni fü r Prüfungen zu Be ginn des folgenden Semesters, bis zum 10. März bzw. 10. Oktober für Prüfungen zu Ende des laufenden Semesters dem Deka nat der Fakultät einzureichen.
§ 4.
Die Anmeldung zur propädeutis chen Prüfung hat zu ent halten:
1. eine kurze Darstellung des Le bens- und Studienga nges der Kandi datin bzw. des Kandidaten;
2. das Reifezeugnis einer kantona len oder eidgenössischen Maturi tätsbehörde oder Ausweise, die v on der Universität als gleichwer tig anerkannt werden. Enthält das Reifezeugnis keine Noten für Latein, Griechisch und Hebräisch, so muss die Kandidatin bzw. der Kandidat Ausweise beibringen, di e bescheinigen, dass sie oder er spätestens ein Semest er vor der propädeutischen Prüfung Zusatz prüfungen, die von der Fakultät anerkannt werden, in den fehlen den Sprachen abgelegt hat;