Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse (412.121.31)
Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse (412.121.31)
Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse
1 Zeugnisreglement
412.121.31 Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse (Zeugnisreglement) (vom 1. September 2008)
1 Der Bildungsrat, gestützt auf §
31 Abs.
3 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG)
2 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
§ 1.
1 Dieses Reglement regelt die Ausstellung der Zeugnisse auf Kindergarten-, Primarund Sekundarstufe.
2 Es gilt für die Regelschule un d die integrierte Sonderschulung. In den Sonderschulen erfolgt die Be urteilung der Schülerinnen und Schü ler gemäss Rahmenkonzept.
9
Grundsatz
§ 2.
9 In den Zeugnissen erfolgt die Notengebung in den Fach bereichen, Frei- und Wahl fächern des Lehrplans.
Zeugnistermine
§ 3.
7 Die Klassenlehrpersonen der 2. bis 6. Klasse der Primarstufe und der Sekundarstufe stellen zweimal jährlich ein Zeug nis aus, je auf Ende Januar und auf En de des Schuljahres. B. Notengebung und Beurteilung
Zeugnis
ohne Noten
§ 4.
7
1 Auf der Kindergartenstufe, in der Einschulungsklasse und in der 1. Klasse der Primarstufe werden keine Noten erteilt. Statt einer Benotung erfolgen Elterngespräche. Diese finden mindestens zweimal jährlich statt, in der Regel je ei n Gespräch pro Semester. Im Zeugnis wird die Durchführung der Elterngespräche bestätigt.
2 Auf der Kindergartenstufe kann au f die Durchführung eines zwei ten Gesprächs verzichtet werden, wenn die Eltern bzw. die Erziehungs berechtigten dies ausdrücklich w ünschen und die verantwortliche Kin dergartenlehrperson damit einverstanden ist. De r Verzicht ist schriftlich festzuhalten.