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Reglement über die Prüfungen an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich ... (415.404.1)

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Reglement über die Prüfungen an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich ... (415.404.1)

Reglement über die Prüfungen an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich im Studiengang Religionswissenschaft

1 Prüfungen an der Theolog. Fakul tät, Religionswissenschaft – R
415.404.1 Reglement über die Prüfungen an de r Theologischen Fakultät der Universität Zürich im Studiengang Religionswissenschaft (vom 9. Juli 1999)
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1. Teil: Allgemeine Bestimmungen
Allgemeines

§ 1.

Die Theologische Fakultät verlei ht den Titel einer Lizentiatin oder eines Lizentiaten der Religionswissenschaft (lic. sc. rel.) nach den folgenden Vorschriften. Die Prüfungen im Studiengang Re ligionswissenscha ft beruhen auf einem Studiengang der Theologisc hen Fakultät in Zusammenarbeit mit der Philosophischen Fakultät.
Koordinations
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§ 2.

Die Verantwortung für die Du rchführung der Prüfungen ob liegt einem durch die beiden Fakul täten eingesetzten Koordinations ausschuss.
2. Teil: Anzahl, Inhalt und Umfang der Prüfungen
Anzahl
der Prüfungen

§ 3.

Es finden eine Zwischenprüfung und die Lizentiatsprüfung statt.
Die Zwischen
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prüfung

§ 4.

Die Zwischenprüfung umfasst die folgenden Prüfungsleis tungen:
1. Kernbereich: Klausur und mündliche Prüfung,
2. Wahlbereich: Klausur und mündliche Prüfung,
3. Kenntnis der religiösen Tradit ionen Europas: Klausur und münd liche Prüfung. Die Prüfungen im Wahlbereic h können zu einem anderen Zeit punkt als die übrigen Pr üfungsteile stattfinden, wobei nicht mehr als ein Semester zwischen den beid en Prüfungsteilen liegen darf.
Die Lizentiats
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prüfung

§ 5.

Die Lizentiatsprüfung umfass t die folgenden Prüfungsleis tungen:
2. Wahlbereich: Klausur und mündliche Prüfung,
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