Promotionsordnung zur Doktorin oder zum Doktor der Zahnmedizin an der Medizinische... (415.433.2)
Promotionsordnung zur Doktorin oder zum Doktor der Zahnmedizin an der Medizinische... (415.433.2)
Promotionsordnung zur Doktorin oder zum Doktor der Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich
1 Promotionsordnung zur Doktorin /zum Doktor der Zahnmedizin
415.433.2 Promotionsordnung zur Doktorin oder zum Doktor der Zahnmedizin an der Medizinischen Fakul tät der Universität Zürich (vom 30. Oktober 2000)
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§ 1.
Die Medizinische Fakultät verl eiht kraft der ihr gesetzlich zustehenden Befugnis die Würde ei ner Doktorin oder eines Doktors der Zahnmedizin (Doctor medicinae dentium, Dr. med. dent.) auf Grund einer Bewerbung oder ehrenhalber. I. Promotion auf eingereichte Bewerbung
§ 2.
Die Bewerbung um die Würde einer Doktorin oder eines Doktors der Zahnmedizin ist schri ftlich bei der Dekanin oder beim Dekan einzureichen. Es sind beizulegen:
1. Lebenslauf,
2. a) Ausweis über die bestandene eidgenössische Schlussprüfung für Zahnärztinnen und Zahnärzte oder die eidg enössische be sondere Fachprüfung für Zahnärztinnen und Zahnärzte oder b) Ausweis über die bestandene za hnärztliche Schlussprüfung an der Medizinischen Fakultät de r Universität Zürich oder an einer anderen schweizerischen Un iversität unter Vorbehalt von
§ 8 oder
c) Ausweis über eine in einem anderen Staat abgelegte Staats- oder Schlussprüfung. Die Fakultä t entscheidet über die Gleich wertigkeit von ausländischen Au sweisen, soweit eine solche nicht bereits in einem Abkomm en über die gegenseitige An erkennung von Gleichwertigkeit en im Hochschulbereich fest gelegt wurde,
3. Ausweis über die Immatrikulatio n an der Medizinischen Fakultät während der ganzen Doktoratszei t und des Semesters der Bewer bung,
4. Dissertation,
5. . . .
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