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Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds (Auszug) (740.13)

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Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds (Auszug) (740.13)

Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds (Auszug)

1 Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds
740.13 Verbundtarif des Zürcher Verkehrsverbunds (Auszug) (vom 4. Februar 2010)
1 ,
2 ,
3 Der Verkehrsrat beschliesst:
4.8 Gebühren
4.8.1 Selbstbehalt bei Erstattungen
4.8.1.1 Abzug vom Bruttoerstattungsbetrag Fr. 20.–
4.8.1.2 Abzug bei Erstattu ng von Fahrausweisen, die anstelle eines vergessenen oder verlorenen persönlichen Monats-, Ja hres-, General- oder Halbtax-Abos gelöst wurden Fr.
5.–
4.8.1.3 Rückgabegebühr für ZVV-Abos vor Beginn der Geltungsdauer Fr. 10.–
4.8.2 Karten- und Ersatzgebühren
4.8.2.1 Gebühr für den Ersatz eines persönlichen Abonnements Fr. 30.–
4.8.3 Gebühren und Zuschläge bei Unregelmässigkeiten
4.8.3.1 Die Anwendung und die Höhe der Gebühren im Zusammenhang mit «Reisende ohne gültigen Fahrausweis / mit teilgültigem Fahrausweis», Missbrauch und Fälschung sind im T600, Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den Direkten Verkehr und die beteiligten Verbünde, in Kapitel 12 geregelt.
4.8.3.2 Bearbeitungsgebühr Kulanz, wird erhoben bei nachträglicher nahtloser Erneuerung eines abge- laufenen persönliche n Jahresabonnements innert 10 Tagen (auf die gleiche Person) Fr.
5.–
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