Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich (415.31)

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Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich (415.31)

Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich

1 V über die Zulassung zum Studium an der Universität (VZS)
415.31 Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Universität Zürich (VZS) (vom 27. August 2018)
1 ,
2 Der Universitätsrat beschliesst:
1. Teil: Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand

§ 1.

Diese Verordnung regelt an der Universität Zürich (UZH) a. die Zulassung zum Studium, b. die mit der Immatr ikulation verbundenen Rechte und Pflichten, c. die Exmatrikulation, d. die Rechte und Pflichten de r Auditorinnen und Auditoren.
Geltungsbereich

§ 2.

1 Diese Verordnung gilt für a. Studienanwärterinnen und Studienanwärter, b. Studierende der UZH, insbesondere
1. Studierende im Bachelor-, Ma ster- oder Lehrdiplomstudium,
2. Doktorierende,
3. Studierende in be sonderen Programmen,
4. Weiterbildungsstudierende, c. Studierende a nderer Hochschulen an der UZH, d. Auditorinnen und Auditoren.
2 Für die Zulassung zum Studiengan g «Lehrdiplom für Maturitäts schulen» geht dessen Rahmenverordnung
6 vor.
3 Für die Zulassung zur Medizini schen Fakultät und zur Vetsuisse- Fakultät gilt zusätzlich die Vero rdnung über die Zulassungsbeschrän kungen zu den medizinischen Stud iengängen der Universität Zürich
5 .
Ausführungs
-
bestimmungen

§ 3.

Die Universitätsleitung erlässt Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung.
Datenschutz

§ 4.

1 Die UZH bearbeitet Daten vo n Personen, die unter den Geltungsbereich di eser Verordnung fa llen, soweit dies für die Umset zung dieser Verordnung erforderlich ist.
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