Monitoring Gesetzessammlung

Rahmenverordnung über den Joint Degree Masterstudiengang «Neural Systems and Comp... (415.462.51)

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Rahmenverordnung über den Joint Degree Masterstudiengang «Neural Systems and Comp... (415.462.51)

Rahmenverordnung über den Joint Degree Masterstudiengang «Neural Systems and Computation» an der Mathematisch- naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und am Departement Informationstechnologie und Elektrotechnik der ETH Zürich

1 Neural Systems and Computation
415.462.51 Rahmenverordnung über den Joint Degree Masterstudiengang «Neural Systems and Computation» an der Mathematisch- naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und am Departement Informations technologie und Elektrotechnik der ETH Zürich (vom 3. März 2014)
1 ,
2 Der Universitätsrat beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen
Anwendungs
-
bereich

§ 1.

Diese Rahmenverordnung regelt den spezialisierten Joint De gree Masterstudiengang Neural Systems and Computation (Studien gang) an der Mathematisch-naturwi ssenschaftlichen Fakultät der Uni versität Zürich (MNF) und am Depa rtement Informationstechnologie und Elektrotechnik der ETH Zürich (D-ITET).
Trägerschaft

§ 2.

1 Die MNF und das D-ITET sind gemeinsam Träger des Stu diengangs, wobei der Studiengang ad ministrativ der Universität Zürich (UZH) angegliedert ist. Leading House ist die UZH.
2 Details zu Trägerschaft und Grem ien sind in einer gemeinsamen Vereinbarung geregelt.
Ausrichtung des
Studiengangs

§ 3.

Der Studiengang vermittelt den Studierenden eine fortge schrittene wissenschaftl iche Bildung und die Fähi gkeit, selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten.
Titel

§ 4.

1 Die MNF und die ETH Zürich verleihen für einen erfolg reich absolvierten Studiengang ge meinsam den akademischen Titel: «Master of Science UZH ETH in Ne ural Systems and Computation».
2 Die Verleihung des Titels erfo lgt durch die Aushändigung der unterzeichneten Urkunde.
3 Der Titel wird mit «MSc UZH ETH» abgekürzt.
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